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Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Elec-
tronic Equipment; deutsch: (Elektro- und Elektronikgeräte-
Abfall) ist die EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Reduktion der
zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr
benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Ver-
meiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der
zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erwei-
terte Herstellerverantwortung.
Ihr Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet
werden können.
Bringen Sie das Gerät zur Entsorgung zu einer Sammelstelle
Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Elektro- und Elektronikgeräte mit folgender Kennzeichnung
versehen und dürfen nicht mehr über Restmüll, sondern
nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und an-
schließende Rückgabe an die Hersteller und Importeure
entsorgt werden.
GARANTIESCHEIN
Die Gewährleistung gilt 24 Monate ab Kaufdatum für Mate-
rial- und Herstellungsfehler.
Die Garantie gilt nur wenn der Garantieschein vom
Kaufbeleg (Quittung), mit Kaufdatum und Name des
gekauften Gerätemodells, begleitet wird.
Sollte das Gerät einmal technische Unterstützung benötigen,
wenden Sie sich bitte an dem Verkäufer oder an unserem Fir-
mensitz. Dies um die Effizienz des Gerätes aufrechtzuerhal-
ten und damit die Garantie NICHT erlischt. Bei eventuellen
Beschädigungen des Gerätes durch nicht autorisierte Perso-
nen, erlischt die Garantie automatisch.