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Personenwaage Betriebsanleitung
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ALLGEMEINE ANLElTUNGEN
1. Diese Anleitungen aufmerksam lesen, denn sie geben wichtige
Hinweise zu Ihrer eigenen Sicherheit bei Installation, Benutzung und
Service. Sie können dadurch Störungen und Unfalle vermeiden, die
u.U. Ihre Sicherheit beeintrachtigen können.
2. Beim Auspacken überprüfen, ob das Gerät unversehrt ist, insbe-
sondere Anschlußkabel.
3. Im Falls der Kabel ist zerstört, die Reparierung oder die Ersetzung
dürfen nur von Fachkräfter durchgeführt warden oder sie können
erhbeliche Gefahren für den Benutzer entstehen.
4. Vor Geräteanschluß überprüfen, ob der Netzstrom und die
Schildwerte übereinstimmen. Das Gerät kann Schäden erleiden,
wenn einer nicht geeigneten Spannung unterliegt.
5. Bei Nichtubereinstimmung von Gerätestecker und Steckdose las-
sen Sie die Steckdose durch einen geeigneten Typ von qualifizier-
tem Fachpersonal ersetzen, das auch überprüfen soll, ob der Dur-
chschnitt der Steckerkabel der vom Gerät aufgenommenen Leistung
entspricht.
6. Die Benutzung von Paßstücken, Vielfrachsteckdosen und/oder
Verlangerungskabel ist in der Regel nicht ratsam, insbesondere in
Badezimmer oder Duschraum. Müssen diese Teile unbedingt verwen-
det werden, so benutzen Sie nur Einfach-oder Vielfrachpaßstücke
bzw. Verlangerungskabel, die den geltenden Sicherheitsvorschriften
entsprechen.
Darauf achten, daß die auf dem Einfachpaß stuck bzw. Verlange-
rungskabel angegebene Stromleistungsgrenze und die auf dem Viel-
fachpaßstück angegebene Hochstleistungsgrenze nicht uberschrit-
ten werden.
7. Gerät bei beschädigtem Anschlußkabel oder Stecker nicht be-
nutzen.
8. Bei Störung und/oder Fehlbetrieb Gerät ausschalten und nicht
eingreifen. Zur eventuellen Reparatur das Gerät nur zu einer Beper
Vertragsservicestelle bringen und nur den Einsatz von Originaler-
satzteiler, verlangen. Die Nichtbeachtung dieser Anleitungen kann
die Sicherheit des Gerätes beeintrachtigen.
9. Gerät nur für der vorgesehenen Zweck, einsetzen. Jede andersar-
tige Benutzung ist ungeeignet und deswegen gefährlich. Für Scha-
den, die durch unsachgemäße und unvernunftige Handhabung ve-
rursacht werden, wird nicht gehaftet.