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Inbetriebnahme / Spannungsmessung
5.0 Inbetriebnahme
Allgemeines zum Durchführen
von Messungen
Messungen in gefährlicher
Nähe elektrischer Anlagen sind
nur nach Anweisung einer ver-
antwortlichen Elektro-
fachkraft und nicht alleine
durchzuführen.
Vor jeder Benutzung müssen die
Spannungsprüfer auf einwand-
freie Funktion an einer bekann-
ten Spannungsquelle geprüft
werden.
Die Messleitungen und Prüf-
spitzen dürfen nur an den dafür
vorgesehenen Grif-flächen
gehalten werden. Das Berühren
der Prüfspitzen ist unter allen
Umständen zu vermeiden.
Vor dem Umschalten in einen
anderen Messbereich oder auf
eine neue Messart müssen die
Anschlüsse vom Prüf-objekt
getrennt werden.
Das Messgerät darf nur in mit
16A abgesicherten Stromkrei-
sen bis zu einer Nennspan-nung
von 600 V AC/1000 V DC ver-
wendet werden.
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