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Gewährleistung
Der Hersteller gewährt eine Garantie von 12 Monaten. Für Alfra Kantenfräs- und Entgratgeräte leisten
wir Garantie gemäß den gesetzlichen und länderspezifischen Bestimmungen (Nachweis durch
Rechnung). Diese Gewährleistung gilt nur bei Einhaltung der Vorgaben dieser Bedienungsanleitung und
bei bestimmungsgemäßem Einsatz.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die sich aus sachwidriger Nutzung, oder der Missachtung von
Vorgaben und Verhaltensregeln dieser Bedienungsanleitung ergeben.
Gewährleistungsansprüche an den Hersteller sind ausgeschlossen, wenn die ALFRA Kantenfräs- oder
Entgratmaschine ohne die schriftliche Zustimmung des Herstellers konstruktiv, oder in seiner funktionellen
Ausführung eigenmächtig verändert wird. Bei einer nicht mit uns abgestimmten Änderung des
Elektrowerkzeugs verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit und die Gewährleistung erlischt.
EG-Konformitätserklärung
im Sinne der EG-Richtlinie Maschinen 89/392/EWG; Anhang II 1A.
Hiermit erklären wir,
Alfred Raith GmbH
II. Industrie Str. 10
68766 Hockenheim
daß die Bauart dieser
Kantenfräsmaschine Typ KFK
den Bestimmungen der EG-Richtlinie Maschinen in der Form der 91/368/EWG entspricht.
Angewendete, harmonisierte Normen waren die
EN 292 Teil 1, Sicherheit von Maschinen
EN 60204, Teil 1, elektrische Ausrüstung von Maschinen
Eine technische Dokumentation ist vorhanden.
Die Betriebsanleitung zur Maschine ist beigefügt.
Hockenheim, Oktober 2006
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