EN 60350-2 - Elektrische Kochgeräte für den
Hausgebrauch - Teil 2: Kochfelder -
Verfahren zur Messung der
Gebrauchseigenschaften
10.2 Energie sparen
Beachten Sie folgende Tipps, um beim
täglichen Kochen Energie zu sparen.
• Wenn Sie Wasser erwärmen, verwenden
Sie nur die benötigte Menge.
• Decken Sie Kochgeschirr, wenn möglich,
mit einem Deckel ab.
• Stellen Sie Kochgeschirr auf die
Kochzone, bevor Sie sie einschalten.
• Der Boden des Kochgeschirrs sollte
denselben Durchmesser wie die
Kochzone haben.
• Stellen Sie kleineres Kochgeschirr auf die
kleineren Kochzonen.
• Stellen Sie das Kochgeschirr mittig auf die
Kochzone.
• Nutzen Sie die Restwärme, um die
Speisen warm zu halten oder zu
schmelzen.
11. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden, es darf also nicht
in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät
kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten unten)
abgegeben werden. Das gilt auch für alle
Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden
Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch
für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
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