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2.1 Positionierung des Kaminofens / Abstandsvorschriften
Ihr neuer Kaminofen sollte passend und sinnvoll positioniert werden. Sie sollten sicherstellen, dass die Wahl
Ihrer Positionierung mit den lokalen Vorschriften einhergeht. Das Einhalten von Mindestabständen ist
erforderlich, wenn der Ofen neben brennbarem Material aufgestellt wird:
Abstand zum brenn-
baren Material (cm)
Abstand hinten
(A)
Abstand seitlich
(B)
Möblierungsabstand
(C)
Eckaufstellung
(D)
Abstand
über
Aduro 22
70
7,5
100
-
50
Aduro 22.1 Lux
40
7,5
100
10
50
Aduro 22.3 Lux
70
7,5
100
-
50
Aduro 22.4 Lux
70
7,5
100
-
50
Aduro 22.5 Lux
70
7,5
100
-
50
Mit Rücksicht auf die Konvektionsluft und die Reinigung empfehlen wir, dass der Abstand zum Mauerwerk 5-
10 cm beträgt.
Auch für den Aufstellort sind besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. So sollte der Fußboden aus
nicht-brennbarem Material bestehen. Wenn der Kaminofen auf brennbarem Material wie beispielsweise
Parkett oder Teppichboden, platziert ist, muss eine feuerfeste Bodenplatte darunter liegen. Die
Mindestgröße dieser Bodenplatte ist in den einschlägigen Landesvorschriften festgelegt. Fragen Sie Ihren
Schornsteinfeger. Normalerweise muss der Boden vor dem Kaminofen mit einem nicht-brennbaren Material
mindestens 50 cm vor dem Ofen und 30 cm beiderseits der Feuerraumöffnung gedeckt werden.
2.2 Rohranschluss
Die geltenden Bauvorschriften müssen eingehalten werden. Dazu zählt das Verbauen eines Rauchrohres
mit CE-Zertifizierung
– dieses muss dabei den vorgegebenen Abstand zu brennbarem Material einhalten.
Alle Aduro Kaminöfen benötigen ein inneres Rauchrohr mit einem Durchmesser von 150 mm.
Der Rauchrohrausgang des Kaminofens ist werkseitig für eine Montage nach oben vorbereitet. Soll das
Rauchrohr nach hinten geführt werden, genügt es, die über der hinteren Ausgangsöffnung liegende
Deckplatten herauszulösen. Die Deckplatten können dann auf den oberen Rauchrohrausgang gelegt
Der Kaminofen muss auf einem Boden mit ausreichender Tragfähigkeit
aufgestellt werden. Erfüllt der Aufstellungsort diese Voraussetzung nicht, muss
mit Blick auf die Tragfähigkeit nachgebessert werden, z.B. mit einer
belastungsverteilenden Bodenplatte.