GEWÄHRLEISTUNG (DE)
ZIPPER MASCHINEN GmbH www.Zipper-Maschinen.at
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ZI-HAEK15000
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GEWÄHRLEISTUNG (DE)
1.) Gewährleistung:
Die Fa. ZIPPER Maschinen gewährt für mechanische und elektrische Bauteile eine Gewährleistungs-
frist von 2 Jahren für den Hobby Einsatz; bei gewerblichem Einsatz besteht eine Gewährleistung von
1 Jahr, beginnend ab dem Erwerb des Endverbrauchers/Käufers. Treten innerhalb dieser Frist Mängel
auf, welche nicht auf im Punkt 3 angeführten Ausschlussdetails beruhen, so wird die Fa. Zipper nach
eigenem Ermessen das Gerät reparieren oder ersetzen.
2.) Meldung:
Damit die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches überprüft werden kann, muss der Käufer
seinen Händler kontaktieren; dieser meldet schriftlich den aufgetretenen Mangel am Gerät der Fa.
Zipper. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch wird das Gerät beim Händler von Zipper abge-
holt. Retoursendungen ohne vorheriger Abstimmung mit der Fa. Zipper werden nicht akzeptiert und
angenommen.
3.) Bestimmungen:
a)
Gewährleistungsansprüche werden nur akzeptiert, wenn zusammen mit dem Gerät eine Kopie der
Originalrechnung oder des Kassenbeleges vom Zipper Handelspartner beigelegt ist. Es erlischt der
Anspruch auf Gewährleistung, wenn das Gerät nicht komplett mit allen Zubehörteilen zur Abholung
gemeldet wird.
b)
Die Gewährleistung schließt eine kostenlose Überprüfung, Wartung, Inspektion oder Servicearbei-
ten am Geräte aus. Defekte aufgrund einer unsachgemäßen Benutzung durch den Endanwender
oder dessen Händler werden ebenfalls nicht als Gewährleistungsanspruch akzeptiert. Z.B.: Verwen-
dung von falschem Treibstoffen, Frostschäden in Wasserbehältern, Treibstoff über Winter im Benzin-
tank des Gerätes.
c)
Ausgeschlossen sind Defekte an Verschleißteilen wie : Kohlebürsten, Fangsäcke, Messer, Walzen,
Schneideplatten, Schneideeinrichtungen, Führungen, Kupplungen, Dichtungen, Laufräder, Sage-
blätter, Spaltkreuze, Spaltkeile, Spaltkeilverlängerungen, Hydrauliköle, Öl,- Luft-u. Benzinfilter, Ketten,
Zündkerzen, Gleitbacken usw.
d)
Ausgeschlossen sind Schäden an den Geräten verursacht durch: Unsachgemäße Verwendung,
Fehlgebrauch des Gerätes; nicht seinem normalen Verwendungszweckes entsprechend; Nichtbe-
achtung der Bedienungs-u. Wartungsanleitung; Höhere Gewalt; Reparaturen oder technische Ände-
rungen durch nicht autorisierte Werkstätten oder Kunden selbst. Durch Verwendung von nicht ori-
ginalen Zipper Ersatz- oder Zubehörteilen.
e)
Entstandene Kosten ( Frachtkosten ) und Aufwendungen bei nichtberechtigten Gewährleistungs-
ansprüchen werden nach Überprüfung unseres Fachpersonals dem Kunden oder Händler in Rech-
nung gestellt.
f)
Geräte außerhalb der Gewährleistungsfrist: Reparatur erfolgt nur nach Vorkasse oder Händlerrech-
nung gemäß des Kostenvoranschlages (inkl. Frachtkosten) der Fa. Zipper.
g)
Gewährleistungsansprüche werden nur für den Kunden eines Zipper Händlers, der das Gerät direkt
bei der Fa. Zipper erworben hat, gewährt. Diese Ansprüche sind nicht übertragbar bei mehrfacher
Veräußerung des Gerätes.
4.) Schadensersatzansprüche und sonstige Haftungen:
Die Fa. Zipper haftet in allen Fällen nur beschränkt auf den Warenwert des Gerätes. Schadensersatz-
ansprüche aufgrund schlechter Leistung, Mängel, sowie Folgeschäden oder Verdienstausfälle wegen
eines Defektes während der Gewährleistungsfrist werden nicht anerkannt. Die Fa. Zipper besteht auf
das gesetzliche Nachbesserungsrecht eines Gerätes.
SERVICE
Nach Ablauf der Garantiezeit können Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten von entsprechend geeigneten
Fachfirmen durchgeführt werden. Es steht Ihnen auch die ZIPPER MASCHINEN GmbH weiterhin gerne mit Ser-
vice und Reparatur zur Seite. Stellen Sie in diesem Fall eine unverbindliche Kostenanfrage
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oder nutzen Sie das Online Reklamations- bzw. Ersatzteilbestellformular, zur Verfügung gestellt auf unserer
Homepage – Kategorie SERVICE/NEWS.