Grundlegende Sicherheitshinweise
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Hinweise auf besondere Gefahren
GEFAHR
Lebensgefahr durch schwebende Lasten!
Herunterfallende Lasten können zu schweren Verletzungen bis
hin zum Tod führen.
• Nicht in den Schwenkbereich von schwebenden Lasten treten.
• Lasten nur unter Aufsicht bewegen.
• Schwebende Lasten nicht unbeaufsichtigt lassen.
• Geeignete Schutzausrüstung tragen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Herunterfallen der Vorrichtung, Palette
oder des Werkstückes bei irrtümlichem oder fahrlässigem Lösen
des Spannbolzens.
• Während des Betriebes muss ein irrtümliches oder fahrlässi-
ges Lösen des Spannbolzens durch geeignete Gegenmaß-
nahmen (Abkoppeln der Energiezufuhr nach der Verriegelung,
Verwendung von Sicherheitsventilen oder -schaltern) aus-
geschlossen werden.
• Die Maschinen und Einrichtungen müssen den Mindestan-
forderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ent-
sprechen und insbesondere wirksame technische Schutzmaß-
nahmen gegen mögliche mechanische Gefährdungen besitzen.
• Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei horizontaler Lage der Spannbolzenachse
oder bei Überkopfanwendungen durch Herunterfallen der Vor-
richtung oder Palette.
• Beim Transport einen Kran oder Transportwagen verwenden.
• Bei Horizontaler oder Überkopfanwendung muss, vor dem
Lösen der Vorrichtung oder Palette, diese gegen Herunter-
fallen gesichert sein.
2.12.4
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