11
1.7 Sicherheitsabstände
Die Sicherheitsabstände von brennbaren Gegenständen und von tragenden Wänden aus
Stahlbeton, sowie Stellwänden, die aus brennbaren Baustoffen hergestellt oder mit brenn-
baren Baustoffen verkleidet sind, sind einzuhalten:
Unterhalb der Herdplatte (von Oberkante Herd bis Fußboden)
A
≥
800 mm
B
≥
3 mm*
C
≥
200 mm
Oberhalb der Herdplatte (Strahlungsbereich der Herdplatte)
A
≥
800 mm
B
≥
300 mm
C
≥
200 mm
* Dazu sind die mitgelieferten Siliconabstandshalter auf die Seitenverkleidung anzu-
bringen.
Eventuell über dem Gerät angebrachte brennbare Gegenstände sind in angemessener
Entfernung zu halten. Der Mindestabstand beträgt
800 mm
.
Boden vor dem Herd
Fußböden aus brennbarem Material, wie z.B. Teppich, Parkett, Laminat, Kunststoff oder
Kork, müssen vor dem Herd bzw. von der Feuerraumöffnung aus
500 mm
nach vorne und
300 mm
seitlich durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen, z.B. Keramik, Stein,
Glas oder einer Bodenplatte aus Stahl, ersetzt oder geschützt werden.
Das Verbindungsstück darf nicht durch brennbare Bauteilen und Möbelteilen geführt wer-
den. Bei einem seitlichen Anschluss, muss der Sicherheitsabstand zu brennbaren Bautei-
len vom Hersteller des Verbindungsstückes eingehalten werden.
1.8 Schornsteinanschluss
Der für den Anschluss vorgesehene Schornstein muss bis mind. 400°C belastbar sein.
ACHTUNG:
Vor dem Anschluss des Gerätes ist in jedem Fall der zuständige
Bezirksschornsteinfegermeister / Bezirksbeauftragte zu Rate zu ziehen!
Verbindungsstücke müssen am Gerät und untereinander fest und dicht verbunden sein.
Sie dürfen nicht in den freien Schornsteinquerschnitt hineinragen. Das Verbindungsstück
zwischen Herd und Schornstein soll den gleichen Querschnitt haben wie der Rohrstutzen
am Gerät. Waagerechte Verbindungsstücke über 0,5 m sollten zum Schornstein hin um 10
C
B
B
A
Summary of Contents for W3-90
Page 14: ...14 ...