ausgewechselt werden. Bei Beschädigung das Gerät
ausschalten. Wenden Sie sich zum Austausch des
Anschlusskabels ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal.
쐉
Soll das Gerät endgültig nicht mehr benutzt
werden, sollte zur Außerbetriebsetzung zuerst der
Stecker aus der Steckdose gezogen und dann das
Anschlusskabel abgeschnitten werden.
A
CHTUNG
V
ERSCHMUTZUNGSGEFAHR
Das Gerät nicht in die Umwelt werfen. Wenden Sie
sich für die Entsorgung des Geräts bitte an ein
autorisiertes Entsorgungszentrum oder fragen Sie
den Hersteller, der Ihnen die entsprechenden
Hinweise geben wird.
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Um die Lüftung des Geräts zu begünstigen, muss
die Lüftungsseite einen Abstand von 15 cm von
Wänden oder anderen Geräten haben.
씉
Vorsicht bei der Benutzung des Dampfröhrchens,
die Hände nicht unter den Dampf halten und das
Röhrchen nicht sofort nach dem Gebrauch berühren.
A
CHTUNG
V
ERBRÜHUNGSGEFAHR
씊
Bitte beachten, dass vor Installations-, Wartungs,
Entleerungs- und Einstellungsarbeiten der
Facharbeiter Arbeitshandschuhe und Arbeits-
Schutzschuhe anziehen muss.
A
CHTUNG
!
INFORMATION AN BENUTZER
Im Sinne von Art. 13 der gesetze-
svertretenden Rechtverordnung
Nr. 151 vom 25. Juli 2005,
„Durchführung der Richtlinien
2002/95/EG, 2002/96/EG und
2003/108/EG über die Verringerung der
Verwendung von gefährlichen Stoffen in
elektrischen und elektronischen Geräten
sowie über Abfallentsorgung“.
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“ auf
dem Gerät bedeutet, dass das Produkt am Ende
seiner Lebensdauer getrennt gesammelt werden
muss. Der Benutzer muss daher das Gerät am
Ende seiner Lebensdauer in den zugelassenen
Sammelstellen für getrennte Abfallsammlung von
elektronischen und elektrotechnischen Abfällen
beseitigen oder es dem Verkäufer zurückgeben,
falls er ein ähnliches Gerat kauft, so dass ein
Verhältnis 1 zu 1 entsteht. Die angemessene
getrennte Abfallsammlung vor der Lieferung des
alten Gerätes zu umweltfreundlichen Recycling-,
Behandlungs- und Entsorgungsanlagen trägt dazu
bei, eventuelle schädliche Auswirkungen auf die
Umwelt und Gesundheit zu vermeiden und unter-
stützt das Recycling von Stoffen, die das Gerät
beinhaltet. Die unzulässige Entsorgung des
Produktes hat die Verhängung einer Strafe im
Sinne der gesetzesvertretenden Rechtverordnung
Nr. 22/1997 (Artikel 50 ff. der gesetzesvertreten-
den Rechtverordnung Nr. 22/1997) zur Folge.
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