XF 550 APP
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Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Produkts
Das auf dem Gerät angebrachte Symbol weist darauf hin, dass das Altgerät “getrennt zu
sammeln” ist und das Produkt daher nicht zusammen mit dem Gemeindeabfall entsorgt
werden darf.
Der Benutzer muss das Produkt zu den entsprechenden, von der Gemeindeverwaltung
eingerichteten “Wertstoffsammelstellen” bringen oder dem Händler beim Kauf eines
neuen Produkts übergeben.
Die getrennte Müllsammlung und anschließende Aufbereitung, Wiederverwertung und
Entsorgung fördern die Herstellung von Geräten unter Verwendung wiederverwerteter
Materialien und vermindern die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit
in Folge einer falschen Müllverwaltung.
Die widerrechtliche Entsorgung des Produkts führt zur Auferlegung von Verwaltungsstra-
fen.
GARANTIEBESTIMMUNGEN
1. Das Gerät hat eine Garantie von 24 Monaten ab dem Herstellungsdatum. Das Herstel-
lungsdatum ist auf der am Produkt angebrachten Etikette angegeben.
2. Die Garantie gilt nur für Geräte, an denen nicht selbst ausgeführte Reparaturen erfolgt sind,
sondern die von TREVI-Kundendienststellen durchgeführt wurden. Die Garantie umfaßt
die Reparatur von Bauteilen, wenn diese auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die
Garantie gilt hingegen nicht für Etiketten, Drucktasten, Knöpfe und entfernbare Teile.
3. TREVI haftet nicht für direkte oder indirekte Sach- und/oder Personenschäden, die vom
Gebrauch des Gerätes verursacht worden sind.
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