d) Sicherstellen, dass sich der Bedienhebel
gleichmäßig und ruckfrei betätigen lässt. Der
Bedienhebel wird durch eine Feder zurück-
gestellt. Vor der Benutzung den einwandfreien
Betrieb prüfen.
e) Die einwandfreie Lesbarkeit der Kenn-
zeichnung und der Warnhinweise prüfen.
5. WARTUNG
Den Zustand des Gabelhubwagens und seiner
Mechanik wenigstens einmal jährlich von einem
zugelassenen TRACTEL
®
-Reparateur prüfen
lassen. Die Prüfung muss bei intensiver
Benutzung oder bei Benutzung in besonders
staubiger oder chemisch aggressiver Atmosphäre
häufiger erfolgen. Wenden Sie sich bei Zweifeln
hinsichtlich des Zustands und der Funktions-
fähigkeit des Geräts an Ihren Vertragshändler
oder zugelassenen TRACTEL
®
-Reparateur.
6. ÖLWECHSEL
Einen Monat nach der Inbetriebnahme eines
neuen Gabelhubwagens muss das mit Teilchen
angereicherte Hydrauliköl gewechselt werden.
Dieser Zeitraum entspricht dem „Einfahren“ des
Geräts.
ÖLWECHSELVERFAHREN
Ablassen des Altöls:
Die Ablassschraube Pos. 30 losschrauben und
das Öl ablaufen lassen und dabei vorsichtig die
Deichsel betätigen (den Stopfen Pos. 23 zur
Belüftung des Zylinders lösen). Wenn das Öl
vollständig abgelassen ist, den Kreislauf mit
Terpentinersatz oder einem gleichwertigen Mittel
reinigen. Nach der Reinigung die Ablassschraube
Pos. 30 wieder anbringen.
Füllen des Behälters:
Den Behälter (Fassungsvermögen: 0,50 l)
durch den Stopfen Pos. 23 mit neuem Öl füllen.
Entlüften des Kreislaufs:
Wenn der Behälter vollständig gefüllt ist, den
Stopfen Pos. 23 wieder schließen. Es kann
notwendig sein, die im Kreislauf verbliebene Luft
abzulassen. Dazu die Ablassschraube Pos. 30 ein
wenig lösen und die Deichsel vorsichtig betätigen,
um die im Kreislauf verbliebene Luft zu beseitigen.
Wenn das Öl beginnt, aus der Ablassschraube zu
fließen, diese wieder festziehen.
Je nachdem, wie viel Öl beim Entlüften des
Kreislaufs ausgeflossen ist, muss möglicherweise
Öl nachgefüllt werden. Durch den Stopfen Pos. 23
auffüllen.
Nach dem Ablassen der Hydraulikanlage muss
das Altöl gemäß den vor Ort geltenden ge-
setzlichen Bestimmungen entsorgt werden.
Das Altöl darf nicht in die Umwelt geschüttet
werden. Es muss einem Recycling mit Verwertung
zugeführt werden.
7. VORSCHRIFTSMÄSSIGE PRÜFUNGEN
Jedes Unternehmen, das einen pioneer™-
Gabelhubwagen einer angestellten oder gleich-
gestellten Person anvertraut, muss die geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen einhalten.
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