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Gewährleistung
5. GEWÄHRLEISTUNG
Wir bedanken uns, dass Sie sich für unsere SXT Modelle entschieden haben.
Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen, um die Vorteile des Gerätes voll zu nutzen.
Bitte beachten Sie, dass keine Gewährleistung vorliegt, wenn eine der folgenden Angaben
vorliegt:
1. Wenn der Zeitraum der Gewährleistung abgelaufen ist.
2. Wenn der E-Scooter wegen Missbrauch, fehlender Wartung oder Änderung der Einstel-
lungen unter Verstoß der Gebrauchsanweisung versagt.
3. Wenn der E-Scooter wegen unsachgemäßer Benutzung, Lagerung oder Unfall beschädigt
ist.
4. Wenn der E-Scooter beschädigt ist, weil daran manipuliert worden ist, oder wenn der
Fehler nicht mehr gefunden werden kann, weil der Besitzer den E-Scooter bereits zerlegt hat,
um seinen ursprünglichen Fehlerzustand zu ändern.
5. Wenn der E-Scooter defekt ist, weil der Besitzer ein anderes Ladegerät verwendet.
6. Wenn Sie über keine Rechnung verfügen und die von Ihnen gemeldeten Angaben nicht mit
den in unserem System festgehaltenen Informationen übereinstimmen.
7. Wenn der E-Scooter nach einem Wasserkontakt, extremen Temperaturen oder Kontakt
mit Chemikalien, etc. beschädigt ist.
8. Wenn das Elektrosystem des E-Scooter durch Wasser, Feuchtigkeit, Schnee, etc.
beschädigt wurde.
9. Wenn der E-Scooter durch höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht nur beschränkt auf
Flut, Feuer, Erdbeben, Blitzeinschlag, etc. beschädigt wurde.
10. Verbrauchsmaterialien sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Beispiele sind im
Folgenden aufgelistet, beschränken sich jedoch nicht nur drauf: Bremsen, Räder, Gummi- und
Plastikteile, etc.
Verschleißteile wie Reifen und Bremsbeläge fallen nicht unter die Gewährleistung.