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| TEGREON
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KUNDENDIENST UND GARANTIE
KUNDENDIENST UND GARANTIE
KUNDENDIENST UND GARANTIE
Erreichbarkeit
Sollte einmal eine Störung an einem unserer Produkte auftreten,
stehen wir Ihnen natürlich mit Rat und Tat zur Seite.
Rufen Sie uns an:
05531 702-111
oder schreiben Sie uns:
Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
- Kundendienst -
Fürstenberger Straße 77, 37603 Holzminden
E-Mail: [email protected]
Fax: 05531 702-95890
Weitere Anschriften sind auf der letzten Seite aufgeführt.
Unseren Kundendienst erreichen Sie telefonisch rund um die Uhr,
auch an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen. Kunden-
diensteinsätze erfolgen während unserer Geschäftszeiten (von
7.30 bis 16.30 Uhr, freitags bis 14.00 Uhr). Als Sonderservice bieten
wir Kundendiensteinsätze bis 22 Uhr. Für diesen Sonderservice
sowie Kundendiensteinsätze an Sams-, Sonn- und Feiertagen
werden höhere Preise berechnet.
Garantiebedingungen für die Photovoltaikmodule TEGREON
255P und 260P
Garantie für Produkt- und Herstellungsfehler
Wir stellen höchste Ansprüche an die Qualität unserer Produkte.
Diese werden unter Beachtung höchster Qualitätsanforderungen
gefertigt. Wir garantieren dem Eigentümer der Photovoltaikmodule
(im Folgenden „Kunde“) daher bei bestimmungsgemäßer
Verwendung unter normalen Installations-, Nutzungs- und
Betriebsbedingungen für die Dauer von 10 Jahren, dass die
Photovoltaikmodule TEGREON 255P (Materialnummer 274158)
und TEGREON 260P (Materialnummer 274176) frei von Produkt-
oder Herstellungsfehlern sind. Bestimmungsgemäße Verwendung
der Photovoltaik im Sinne dieser Garantiebedingungen ist die
Stromerzeugung durch Sonneneinstrahlung in netzgekoppelten
Photovoltaikanlagen mit und ohne Speicher.
In die Produktgarantie sind alle bei der Auslieferung dem Photo-
voltaikmodul zugehörigen und mitgelieferten Komponenten (Glas,
Zellen, Folien, Rahmen, elektrische Bauteile, Unterputzdosen, An-
schluss-Stecker und -leitungen) eingeschlossen.
Wie alle Materialien, die unterschiedlichen Umweltbedingungen
ausgesetzt sind, unterliegen auch die Komponenten von Photovol-
taikmodulen einer natürlichen Degeneration (Alterung) und kön-
nen ihr Aussehen innerhalb des Betriebszeitraumes verändern.
Optische Veränderungen einschließlich aber nicht begrenzt auf
Farbveränderungen, Korrosion, Flecken, Kratzer usw., die nach
der Lieferung an den Kunden entstehen, sind von der Garantie
ausgenommen, solange die garantierte Leistung (gemäß der De-
finition im Gliederungspunkt „Leistungsgarantie“) dadurch nicht
unterschritten wird oder die Photovoltaikmodule nicht weiterhin
bestimmungsgemäß im Sinne dieser Garantiebedingungen ver-
wendet werden können.
Leistungsgarantie
Alle vorgenannten Modultypen werden von uns mit mindestens
der auf Datenblatt oder Modullabel ausgewiesenen Nennleistung
unter STC (Standard Test Conditions, die wie folgt definiert sind:
- Strahlungsleistung von 1.000 W/m² bei einer spektralen Dich-
te von AM 1,5 und einer Zelltemperatur von 25 °C) und aus-
schließlich mit positiver Leistungstoleranz ausgeliefert
Wir garantieren dem Kunden, dass sich die tatsächliche Leistung
der Photovoltaikmodule im ersten Betriebsjahr um nicht mehr als
3,0 %, ausgehend von der angegebenen Nennleistung bei STC,
verringert.
Vom zweiten bis zum Ende des fünfundzwanzigsten Betriebsjahres
garantieren wir, dass eine weitere Leistungsabnahme nicht mehr
als 0,7 % pro Jahr beträgt, sodass mit Ablauf des fünfundzwan-
zigsten Betriebsjahres die Photovoltaikmodule noch eine Leistung
von mindestens 80,2 %, ausgehend von der angegebenen Nenn-
leistung bei STC, erbringen werden.
Von der Leistungsgarantie umfasst sind ausschließlich Leistungs-
minderungen, die aufgrund der natürlichen Degeneration (Alte-
rung) von Zellen, Folien oder Glas entstehen. Leistungsminderun-
gen, die aus Produkt- oder Herstellungsfehlern resultieren, sind
von der Leistungsgarantie ausgenommen.
Reklamiert ein Kunde die von den Photovoltaikmodulen erbrachte
Leistung uns gegenüber, hat er das Recht, nach Absprache mit uns
eine international anerkannte Testinstanz, insbesondere ein durch
die IECEE akkreditiertes Testlabor (CBTL), mit einer standardisier-
ten Leistungsmessung zu beauftragen.
Leistungsmessungen sind gemäß IEC 60904 durchzuführen und
müssen Messfehler gemäß EN 50380 berücksichtigen.
Ist der Garantiefall nicht berechtigt, gehen alle für die Leistungs-
messung angefallenen Kosten zu Lasten des Kunden.
Ausschluss und Einschränkungen der Garantie
Die Garantien umfassen keine Beeinträchtigungen der Photovol-
taikmodule, die dadurch entstanden sind, dass:
- die Photovoltaikmodule nicht entsprechend der Installations-
anleitung von einem Fachbetrieb montiert wurden
- die Photovoltaikmodule ohne Beachtung der anerkannten
Regeln der Technik transportiert, eingebaut, montiert, ge-
prüft, repariert, gereinigt, gepflegt oder betrieben wurden
- die Photovoltaikmodule nicht entsprechend der vereinbarten
technischen Spezifikation oder entgegen dem vorgesehenen
Verwendungszweck genutzt wurden
- die Photovoltaikmodule vor und während der Montage nicht
sachgemäß gelagert wurden
- Eingriffe und Veränderungen an den Photovoltaikmodulen
und ihrem Zubehör oder Umbauarbeiten ohne ausdrückliche
Zustimmung von uns vorgenommen wurden
- andere als die zugehörigen Komponenten verwandt wurden
- die Photovoltaikmodule außergewöhnlichen Umgebungsein-
flüssen (salzhaltige Luft, Salzwasser, Sandstürme, Überspan-
nung, Magnetfeldern o. ä.) ausgesetzt waren
- die Photovoltaikmodule höherer Gewalt (z. B. Blitzschlag,
Hagelschlag, Feuer, Vandalismus und Naturkatastrophen)
ausgesetzt waren
Die Garantien umfassen keine mittelbaren Schäden, insbesondere
keine Neben- und Folgeschäden einschließlich Personen- oder
Sachschäden, entgangenen Gewinn, entgangener Einspeisever-