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so empfehlen wir Ihnen, Ihren Arzt zu fragen, welchen Abstand
Sie zur Sendeantenne einhalten müssen, um eine Gefährdung
definitiv auszuschließen. Vermeiden Sie jedoch auf jeden Fall,
eine Antenne im Sendebetrieb zu berühren.
Funkbetrieb während der Fahrt
Während Handies in fahrenden Kraftfahrzeugen nur noch mit einer
Freisprecheinrichtung benutzt werden dürfen, sieht die StVO
ausdrücklich eine Ausnahme für Funkgeräte, und damit auch für
CB-Funkgeräte, vor. Sie sollten aber zu Ihrer eigenen Sicherheit
Ihr Gerät nur dann benutzen, wenn die Verkehrslage dies erlaubt.
Vorschriften
Nutzungsbedingungen
Die R&TTE-Direktive hat seit 2001 alle früheren nationalen Zulas-
sungsbestimmungen in der EU ersetzt; dennoch gelten für die
Nutzung des Frequenzspektrums zum Teil unterschiedliche nati-
onale Regelungen.
In D (80/40, 40/40 Kanäle), F, FIN, NL und P (40 / 40 Kanäle) ist
der CB-Funk anmelde- und gebührenfrei. Dabei ist in Deutschland
mit der Programmierung 80/40 der ortsfeste Sendebetrieb auf den
Kanälen 41-80 in bestimmten Regionen entlang der Grenzen der
Bundesrepublik Deutschland nicht oder nur mit Sondergenehmi-
gung gestattet.
Mit der Programmierung 40 FM kann das Gerät in D, DK, F, FIN,
GB, GR, H, IRL, IS, L, N. NL, P, S (außer Österreich, dort sind
Funkgeräte mit Länderumschaltung generell nicht erlaubt, und
Italien, dort ist auch CB Funk auf 40 Kanälen FM genehmigungs-
pflichtig) anmelde- und gebührenfrei benutzt werden. Einwohner
von Belgien, Grossbritannien, Spanien und der Schweiz benötigen
in Ihrem Heimatland eine Genehmigung. Die vorübergehende
Benutzung von 40 Kanälen FM durch Reisende aus anderen
europäischen Ländern ist dort jedoch anmelde- und gebührenfrei
erlaubt. 40 AM ist in Belgien für Reisende erlaubt, wenn die Hei-
matbestimmungen dieses gestatten (z.B. für Reisende aus Deutsch-
land).
Dieses Funkgerät darf wegen der nicht harmonisierten Frequen-
zanwendungen in AM+FM in den Ländern B, CH, E und I nur mit
gültiger Genehmigung benutzt werden.
Unsere Bitte:
Bevor Sie Ihr Funkgerät benutzen, nehmen Sie die
Anmeldepflicht in den oben genannten Ländern ernst! Sie riskieren,
wenn Sie mit einer anmeldepflichtigen Programmierung angetroffen
werden und keine Anmeldung vorweisen können, eine empfindliche
Strafe.
Für andere Länder genügt die Circulation Card, die Sie bei CB-
Clubs oder in Deutschland auch bei der Bundesnetz-Agentur
(Canisiusstraße 21, 55122 Mainz, Telefon 06131-18-0,
www.bundesnetzagentur.de) erhalten können.