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Bestimmungsgemäße Verwendung
3.1.
Garantie, Haftung
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum gemäß Kaufbeleg.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die auf normalen Verschleiß, zweckfremde Verwendung,
unsachgemäße Behandlung, falsche Bedienung, mangelnde Pflege und Reinigung, mutwillige Zerstörung, Transport
oder Unfall sowie Fremdeingriffe von nicht berechtigten Personen zurückzuführen sind.
Bei Garantiereparaturen muss der original Kaufbeleg immer zusammen mit dem Gerät eingereicht werden. Dieser
gilt als Garantieschein.
Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung übernimmt Spring International GmbH keine Haftung für dadurch
entstandene Sach- oder Personenschäden.
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von Spring International GmbH.
3.2.
Verwendungszweck
Zubereiten von Speisen, insbesondere Schmelzen von Raclette-Käse in den dafür vorgesehenen originalen
Pfännchen sowie Anbraten von Gerichten auf der Alu-Grillplatte oder dem Granit-Stein. Dieses Gerät ist nicht für
den gewerblichen Einsatz bestimmt.
3.3.
Bekannte Fehlanwendungen
Folgende Fehlanwendungen sind gefährlich und daher aus Sicherheitsgründen verboten:
• Betrieb des Raclette8 ohne Aufsichtsperson. Dies kann zu Brandfällen und möglichen Personen- sowie
Sachschäden führen.
• Mangelhafte Reparatur kann die Funktion beeinträchtigen. Diese darf nur von autorisierten Fachpersonen oder
durch Spring International GmbH ausgeführt werden. Verwenden Sie ausschließlich Original-Ersatzteile!
• Inbetriebnahme oder Weitergebrauch bei beschädigten Teilen am Raclette8, z. B. Zuleitung usw., ist gefährlich
und kann zu Personenschäden führen.
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Wichtige Sicherheitshinweise
Obwohl sich das Raclette8 durch einen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandard auszeichnet, können bei
Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Verwendung Verletzungen oder Sachbeschädigungen nicht ausgeschlossen
werden. Beachten Sie darum die mit den folgenden Symbolen gekennzeichneten Sicherheitshinweise:
Gefahr!
Bei Nichtbeachtung können dauernde Personen- und/oder größere Sachschäden auftreten.
Vorsicht!
Bei Nichtbeachtung können leichte bis mittlere Personen- und/oder Sachschäden auftreten.
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