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6. Prüfung und Instandhaltung:
a) Eine routinemäßige Sichtprüfung sollte vor jeder Verwendung durchgeführt werden.
b) Eine operative Prüfung sollte mindestens alle 6 Monate oder je nach
Herstellerangaben oder gemäß / nach nationalen Verordnungen / Normen öfter
erfolgen.
c) Eine Hauptprüfung sollte mindestens einmal jährlich oder je nach Herstellerangaben
oder gemäß / nach nationalen Verordnungen / Normen öfter erfolgen. Die
Hauptprüfung sollte durch ein Prüfprotokoll entsprechend dokumentiert werden. Die
nachfolgende Tabelle zeigt das Beispiel eines Prüfprotokolls.
Prüfprotokoll für Tore
Die Ausführung der Hauptprüfung hat nach E.3 (Tabelle E.2) nach EN 16579 zu
erfolgen.
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