CC 145
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3.3
Störungen an der Elektrik
Die einzelnen Schaltkreise müssen gemäß Schaltplan systematisch geprüft
werden. Vor allem sollten Steckverbindungen und elektrische Bauteile wie
Schalter, Relais, usw. auf Durchgang geprüft werden.
Die folgenden, möglichen Ursachen von Störungen sollten von vornherein
durch Prüfung ausgeschlossen werden:
- korrodierte Steckerkontakte
- lockere Steckerkontakte
- korrodierte Leitungen
- korrodierte Batteriepole
- ausgefranste Kabel
- schadhafte Sicherungen
3.4
Störungen an der Klimaanlage
Folgende Störungen können an der Klimaanlage auftreten und damit zu
einem Ausfall der Anlage führen:
- Vereisungsschutz fehlerhaft
- Hochdruck-/Niederdruckschalter fehlerhaft
- schadhafter Verdichter
- Verflüssiger oder Verflüssigergebläse schadhaft
- Kältemittelverlust durch Undichtigkeit
- Luftfilter oder Wärmetauscherlamellen verschmutzt
- Kühlkreis blockiert (z. B. Filtertrockner)
- Expansionsventil defekt
3.5
Störungen im Kühlkreis
Treten Störungen im Kühlkreis der Klimaanlage auf, muss die Anlage geprüft
und fachgerecht durch eine autorisierte Fachwerkstatt instandgesetzt
werden.
ACHTUNG
Das Kältemittel darf unter keinen Umständen in die Umwelt gelangen
(8, CFC-Halon Umweltschutzverordnung v. 06.05.1991).
Kältemittelmenge in der Anlage überprüfen.
- nach ca. 5 Minuten Betrieb der Klimaanlage und geschlossener
Kompressorkupplung bei erhöhter Motordrehzahl darf der Kältemittelfluss
im Schauglas keine Blasen zeigen.
Während der kalten Jahreszeit:
- damit die Wellendichtung des Kälteverdichters nicht austrocknet, die
Klimaanlage einmal im Monat bei einer Umgebungstemperatur von
min. > 8 °C ungefähr 15 Minuten lang laufen lassen.
Der Kältemittelsammler und alle Bauteile der Klimaanlage sollten im Rahmen
von Wartungsarbeiten einer Sichtprüfung unterzogen werden. Es ist
besonders auf Anzeichen von Korrosion und mechanischen Schäden zu
achten.
Alle Teile in nicht einwandfreiem Zustand müssen aus Sicherheitsgründen
ausgetauscht werden
ACHTUNG:
Gemäß der Verordnung über Druckbehälter muss der Betreiber den
Kältemittelsammler in regelmäßigen Zeitabständen von einem Fachmann
überprüfen lassen.
Anmerkung:
Um einen störungsfreien Betrieb der Klimaanlage zu gewährleisten, muss
das Kältemittel und der Filtertrockner 6 Monate nach Inbetriebnahme des
Fahrzeugs erneuert werden.
Der Filtertrockner sollte jährlich bei Beginn des Fahrzeugeinsatzes
gewechselt werden. Dies sollte von einer autorisierten Werkstatt
durchgeführt werden, die außerdem eine Funktionsprüfung sowie eine
Leckprüfung der Klimaanlage vornimmt.
Garantieansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der Betreiber
die Einhaltung der Sicherheits- und Wartungsvorschriften nachweisen kann.