Deutsch
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Speck 02/2014
2.5
Sicherheitshinweise für Inspektions- und Montagearbeiten
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Inspektions- und
Montagearbeiten von autorisiertem und qualifiziertem Fach-
personal ausgeführt werden, das sich durch eingehendes Stu-
dium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Die Arbeiten an dem Produkt/der Anlage dürfen nur im Still-
stand durchgeführt werden. Die in der Einbau- und Betriebsan-
leitung beschriebene Vorgehensweise zum Stillsetzen des
Produktes/der Anlage muss unbedingt eingehalten werden.
2.6
Eigenmächtiger Umbau und Ersatzteilherstellung
Veränderungen des Produktes sind nur nach Absprache mit
dem Hersteller zulässig. Originalersatzteile und vom Hersteller
autorisiertes Zubehör dienen der Sicherheit. Die Verwendung
anderer Teile kann die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufheben.
2.7
Unzulässige Betriebsweisen
Die Betriebssicherheit des gelieferten Produktes ist nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend Abschnitt 4
der Betriebsanleitung gewährleistet. Die im Katalog/Datenblatt
angegebenen Grenzwerte dürfen auf keinen Fall unter- bzw.
überschritten werden.