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Informationen für den Betreiber
MP3-Musik (optional)
Bei der privaten Nutzung eines MP3-Players während des Bräunens
handelt es sich
nicht
um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Ur-
heberrechts, so dass keine Melde- oder Zahlungspflicht des Studiobe-
treibers gegenüber der zuständigen Gesellschaft zur Erteilung gewerbli-
cher Aufführungsrechte besteht.
Für die öffentliche Nutzung von MP3-Musikdateien gelten die gleichen
Vorschriften wie für alle anderen Musikquellen: Als Studiobetreiber/Stu-
diobesitzer dürfen Sie nur originale Audio-CDs, MCs, Audio- DVDs usw.
in Ihren Räumlichkeiten und/oder in dem in Profibräunern der Marke
Soltron enthaltenen „MP3-Musik-Modul“ abspielen, wenn Sie die dafür
notwendigen Aufführungsrechte
1)
erworben haben.
Kopiergeschützte Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw., sowie die auf die-
sen Tonträgern enthaltenen Titel, dürfen nicht in das MP3-Format kon-
vertiert und/oder auf HDD, Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. gespei-
chert werden, wenn hierfür Software benutzt wird, die den auf den Ton-
bzw. Datenträgern enthaltenen Kopierschutz aushebelt oder umgeht.
Auf Verlangen der Außendienstmitarbeiter oder sonstiger Kontrollorgane
der zuständigen Gesellschaft müssen Sie jederzeit in der Lage sein, den
Erwerb der Aufführungsrechte durch Vorlage der entsprechenden Be-
scheinigung nachzuweisen.
Sofern Sie alle oben genannten Hinweise beachtet und die für den Ein-
satz des „MP3-Musik-Moduls“ notwendigen Rechte erworben haben,
dürfen Sie Ihre Original Audio-CDs, MCs, Audio-DVDs usw. auch in das
für das Abspielgerät benötigte MP3-Format konvertieren. Pro recht-
mäßig erworbener Audio-CD, MC, Audio-DVD usw. darf allerdings je-
weils nur eine Kopie (Duplikat bzw. Formatumwandlung in MP3) ange-
fertigt werden. Die Quellmedien (Originaltonträger) müssen aufbewahrt
werden und dürfen nicht gleichzeitig genutzt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Info-Broschüre „Audio-Guide“,
die im Internet unter www.jk-global-service.de auf Deutsch und Englisch
zur Verfügung steht.
1) von der für Ihr Land zuständigen Gesellschaft zur Erteilung gewerblicher
Aufführungsrechte (in Deutschland: GEMA/GVL)
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