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Der Anschlagpunkt sollte sich möglichst senkrecht über der
Arbeitsstelle befinden. Befindet sich der Anschlagpunkt unterhalb
des Arbeitsplatzes, besteht im Falle eines Sturzes die Gefahr des
Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile. Befindet sich der
Anschlagpunkt seitlich, so besteht die Gefahr des Aufschlagens
auf seitliche Bauteile. Um ein Pendelsturz zu verhindern, sind
Arbeitsbereich bzw. seitliche Bewegungen aus der Mittelachse zu
beiden Seiten jeweils aus max. 1,5m zu begrenzen. In anderen
Fällen sind keine Einzelanschlagpunkte, sondern z. B.
Anschlageinrichtungen Typ C / Klasse C (nur wenn für gemeinsame
Verwendung zugelassen) oder Typ D / Klasse D nach EN 795 zu
verwenden. Das Gerät muss dabei freischwingend im
Anschlagpunkt hängen. Sollte dies nicht möglich sein, oder größere
Auslenkungen erforderlich sein, sollten keine einzelnen
Anschlagpunkte verwendet werden, sondern ein System nach z.B.
EN 795 Klasse D (Schiene) oder C (Seil) (Abb 3.7).
Auf lose Trägerenden achten / nicht im Schnürgang verwenden /
Tragmittel nicht knoten / Karabiner immer richtig verschließen.
Sicherheitskarabiner und/oder Verbindungselemente müssen in
jedem Fall vor Quer- und Knickbelastung geschützt werden.
Das HSG darf nur bestimmungsgemäß und z.B. nicht als Halteseil
verwendet werden, d.h. nicht am HSG festhalten oder daran
hochziehen (Abb 3.8 – 3.14). Über Schüttgut oder ähnlichen
Stoffen, in denen man Versinken kann, dürfen
Höhensicherungsgeräte nicht zur Sicherung von Personen
eingesetzt werden (Abb 3.15).
4.) Vertikale Verwendung
Der Anschlagpunkt sollte sich immer möglichst lotrecht über der
Person befinden, um einen Pendelsturz zu minimieren. Die
benötigte lichte Höhe unter der Standfläche errechnet sich aus den
einzelnen Faktoren des Systems (siehe Abb.4.1): Bremsstrecke
HSG (∆l) + Sicherheitsabstand (1m) + ggf. Dehnung des
Anschlagsystems (siehe Gebrauchsanleitung Auffanggurt des
Herstellers) = H
li
min
5.) Horizontale Verwendung
Das Höhensicherungsgerät wurde auch für den horizontalen
Einsatz und einem daraus simulierten Sturz über die Kante
erfolgreich geprüft. Dabei wurde für Höhensicherungsgeräte mit
einem Verbindungsmittel aus Drahtseil und für
Höhensicherungsgeräte mit einem Verbindungsmittel aus Gurtband
ein Kantenradius r = 0,5mm verwendet (Abb. 2.2). Aufgrund dieser
Prüfung ist das Höhensicherungsgerät geeignet über ähnliche
Kanten, wie beispielsweise an gewalzten Stahlprofilen, an
Holzbalken oder an einer verkleideten, abgerundeten Attika
vorhanden sind, benutzt zu werden. Ungeachtet dieser Prüfung
muss bei horizontalen oder schrägen Einsatz, wo ein Risiko des
Absturzes über eine Kante besteht, folgendes zwingend
berücksichtigt werden: