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6.) Benutzung der Steigschutzeinrichtung
6.1) Einsatztemperaturen beachten (-30°C bis +45°C)
6.2) Bei extremen Bedingungen: Dies können klimatische
Bedingungen, Chemikalieneinwirkung oder mechanische Einflüsse,
z.B. scharfe Kanten, Öl, Eis, etc. sein) wird daher von der Benutzung
des Steigschutzsystems abgeraten.
6.3) Stahlseil und Leiterbefestigungen vor / während des Steigens auf
Vollständigkeit und einwandfreien Zustand per Sichtkontrolle prüfen
6.4) Seilzwischenhalter müssen mit den Sprossen fest verbunden
sein und dürfen das Seil nicht knicken. Sowohl beim Auf- als auch
beim Absteigen muss der Läufer stets unter seinem Befestigungspunkt
am Gurt geführt („geschleppt“) werden, um den Läufer entriegelt zu
halten (Schleppbetrieb Abbildung 7). Gleichmäßig und ruhig auf- oder
absteigen und den Läufer mitführen. Dabei aber nicht die Hand auf
dem Bandfalldämpfer/Karabiner oder Läufer liegen lassen! Die Läufer
dürfen nicht zur Arbeitsplatzpositionierung verwendet werden. Hierfür
sind separate PSA Systeme (z.B. EN 358 und EN 354/355) zu
verwenden. Vor dem Abnehmen des Läufers muss ein sicherer Stand
auf einer Plattform und im absturzgefährdeten Bereich eine Sicherung
mittels Falldämpfer (z.B. EN 354 / 355) an einem geeigneten
Anschlagpunkt erfolgen.
Bei Mehrpersonennutzung des Steigschutzsystems dürfen
maximal 3 Personen gleichzeitig im System gesichert sein
und der Mindestabstand von 5m ist nicht zu unterschreiten.
Während der ersten Steigmeter (< 3 m ab Standfläche) ist besondere
Vorsicht geboten, da ein Schutz gegen Aufschlagen nicht sichergestellt
ist. Der Freiraum unterhalb des Benutzers muss >3m betragen!
Ebenfalls ist bei Arbeiten über Strukturen jederzeit der erforderliche
Freiraum unter den Füßen des Benutzers zu beachten. Das System
ist immer nur Bestimmungsgemäß und innerhalb der festgelegten
Einsatzbedingungen zu benutzen.
Die Aktivierung der Entriegelungsfunktion des Läufers bzw. hantieren
mit dem Läufer während des Aufstiegs oder Abstiegs, kann die sichere
Funktion des Bremsmechanismus behindern und ist daher nicht
zulässig. Vorsicht Lebensgefahr! Es dürfen keine Gegenstände wie
z.B. Werkzeugtaschen unterhalb des Läufers vor dem Körper hängen.
7.) Pflege
• Gepflegte Schutzausrüstungen und Sicherheitseinricht-ungen
halten länger!
• Entnehmen Sie die Läufer bei Nichtgebrauch von der
Steigschutzeinrichtung.
• Verschmutzte Läufer sind mit einem feuchten Lappen zu reinigen.
Andere Reinigungsmittel sind nicht gestattet.
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