DE/AT/CH 64
Beachten Sie die
Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1–7: Kunststoffe / 20–22: Papier und
Pappe / 80–98: Verbundstoffe.
Das Produkt und die
Verpackungsmaterialien sind
recycelbar, entsorgen Sie diese
getrennt für eine bessere
Abfallbehandlung. Das Triman-Logo gilt
nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung
des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn
es ausgedient hat, im Interesse
des Umweltschutzes nicht in
den Hausmüll, sondern führen
Sie es einer fachgerechten Entsorgung
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