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EG-Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir,
Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen
GmbH
&
Co.
KG
Günzburger Str. 69, D-89335 Ichenhausen
Dass die nachfolgend bezeichnete Maschine aufgrund ihrer Konstruktion und Bauart sowie in der von uns in Verkehr gebrachten
Ausführung den einschlägige Bestimmungen nachstehender EG-Richtlinien entspricht.
Bei einer Änderung an der Maschine verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Die Maschine entspricht dem geprüften Baumuster
Bezeichnung der Maschine:
Brennholzwippkreissäge
Bestimmungsgemäß
Ausschließlich zum Bearbeiten von Holz
Maschinentyp:
wox d500 / wox d700 / wox d700s/ wox z 700s
Artikelnummer:
1905108901 / 1905108902 / 1905109902 / 1905109904 / 1905110902
1905110903
/
1905110904
Einschlägige EG-Richtlinien
EG-Maschinenrichtlinie 2014/35/EU
Niederspannungs richtlinie 2006 / 95 / EWG,
EG-EMV-Richtlinie
2014/30/EU,
Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG
Angewandte harmonisierte
EN ISO 13857:2008, EN 60 204-1:2007, EN 847-1:2007,
europäische Normen:
EN 1870-6:2006, EN ISO 12100:2004
Baumusterprüfverfahren nach Anhang IX: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Prüf- und Zertifizie
-
rungsstelle, 34131 Kassel, Registernummer: 2157
wox
d700
Eingeschaltet zur:
EG-Baumusterprüfung, Prüfbericht Nr.: LSV-EG-2012/103
wox
d700s
EG-Baumusterprüfung,
Prüfbericht
Nr.:
LSV-EG-2011/102
GS-Zertifikat, Prüfbericht Nr.: LSV-GS-2011/104
Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die Vorschriften der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Par-
laments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und
Elektronikgeräten.
Ort,
Datum:
Ichenhausen,
05.09.2016
Unterschrift:
i.V. Reinhold Bauer (Änderungsberechtigter Konstruktionsleiter)
Garantie
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen, andernfalls verliert der Käufer sämtliche
Ansprüche wegen solcher Mängel. Wir leisten Garantie für unsere Maschinen bei richtiger Behandlung auf die Dauer der gesetz-
lichen Gewährleistungsfrist ab Übergabe in der Weise, dass wir jedes Maschinenteil, dass innerhalb dieser Zeit nachweisbar in
Folge Material- oder Fertigungsfehler unbrauchbar werden sollte, kostenlos ersetzen. Für Teile die wir nicht selbst herstellen,
leisten wir nur insoweit Gewähr, als uns Gewährleistungsansprüche gegen die Vorlieferanten zustehen. Die Kosten für das Ein-
setzen der neuen Teile trägt der Käufer. Wandlungs- und Minderungsansprüche und sonstige Schadensersatzansprüche sind
ausgeschlossen.
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