GA MTB 05.18 1/4
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ini-Theaterblit
z
/
M
ini Flas
h
0589
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Art.-Nr.: 00914611
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KAT T1 0589-T1-0424
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NEM: max. 1,5 g/Gegenstand
Art des Brückenzünders: A
Für pyrotechn. Gegenstände gelten Gesetze, Vorschriften sowie
allgemeine und spezielle sicherheitstechnische Regeln!
Der Verwender muss
sich über diese informieren, alle notwendigen Maßnahmen treffen bzw. die Vorschriften einhalten!
Die allgemein gültigen Sicherheitsregeln finden
sich auf der Rückseite dieser Gebrauchsanweisung, die speziellen Vorschriften und Verwendungshinweise für den MINI-THEATER BLITZ finden sich
nachfolgend:
Gegenstände nur
bestimmungsgemäß entsprechend der Ge-
brauchsanweisung verwenden. Nicht in gefährlicher Nähe von
Personen oder feuergefährdeten Objekten zünden,
mind. angege-
bene Sicherheitsabstände einhalten, ggf. zusätzlich besonderes Ver-
halten des Publikums
und im Freien Windrichtung und Windböen
berücksichtigen.
VERWENDUNG:
Nur Theaterblitze verwenden, die
sachgerecht
(troc-
ken und kühl)
gelagert
wurden
.
Bestehen daran Zweifel, z. B. nach
längerer Lagerung (> 2 Jahre), sollte durch Probe-Abbrennen einiger
Exemplare an ungefährlichem Ort geprüft werden, ob Funktion und
Effekt noch
einwandfrei
sind bzw. mit den nachstehenden Angaben
noch übereinstimmt.
Der Abbrennort ist während der Vorbereitung und des Abbrandes für
Unbefugte zu abzusperren, ein Rauchverbot ist auszusprechen. Geeig-
nete, den Gegenständen und der Umgebung entsprechende Feuer-
löschmittel sind bereit zu halten (Wasserlöscher, Löschspray usw.)
ACHTUNG:
Nach der Zündung reagiert der Gegenstand
sofort mit einem schwachen Knall, einem
grellen Blitz
von ca. 0,5 sek. Dauer, ca. 1 m Ø und 0,5 m Effekthöhe
(-weite) und einem kleinen Rauchpilz.
Sicherheitsabstand
zu Personen* und leicht entflammbaren Objekten
und Materialien:
Mindestsicherheitsabstand in Richtung des Effekts: 2 m
Radialer Mindestsicherheitsabstand: 2 m
Wird vom Verwender oder von Mitwirkenden
ein wirk-
samer Gehörschutz gemäß DIN EN 352 mit einem
Dämmwert von min. 16 dB
getragen
1)
, kann für so
geschützte Personen der
radiale
Mindestsicherheitsabstand auf 1 m
2)
reduziert werden
(Sicherheitsabstand zur pyrotechni-
schen Wirkung).
1)
Z. B. der HEAR SAFE HS ER-20™ Silikonstöpsel (SAFEX
®
-Vertrieb)
.
2)
Dies gilt nur für eingewiesene Personen, die über Wirkung und Aus-
maß des Effektes informiert sind. Je nach Situation können auch
seitlich größere Sicherheitsabstände erforderlich werden!
Achtung:
Kostüme, Perücken, Masken und Requisiten sind in der
Regel nicht schwerentflammbar, daher schwerentflammbar ausrüsten
oder ebenfalls größeren Sicherheitsabstand einhalten!
Der Sicherheitsabstand zu Personen kann reduziert werden, wenn der
Gegenstand so hinter einem massiven, nicht splitternden Objekt (z. B.
größeres Möbelstück, spez. Schutzvorrichtungen, Holz-, Stein- oder
Metallwänden usw.) angebracht wird, dass die pyrotechnische Wirkung
in Richtung der Personen sicher abgehalten wird und die Personen ggf.
einen Gehörschutz tragen.
Verwendung nur in
Räumen mit einer Belüftungsmög-
lichkeit
zulässig. Gegenstand so mittels Knetmasse, Klebeband
oder mechanische Vorrichtung befestigen,
dass die Aus-
stoßöffnung (braune
Folienabdeckung) frei in den Raum zeigt.
Das Abbrennen des Gegenstands auf besondere Weise bedarf der vor-
herigen Erprobung und ggf. der Festlegung erweiterter Sicherheitsabstände.
Nur an stromlose Zündkabel anschließen!
Zündkabel und Zündgeräte müssen sicher stromlos geschaltet bzw. die
Stromquelle entfernt sein (Zündschlüssel, Batterie oder Zündleitungen
vom System abstecken).
Zur Überprüfung des Zündkreises sind nur Messinstrumente zulässig, deren
Prüfstrom 25 mA nicht übersteigt (s. Gebrauchsanweisung Messinstrument).
Pyrotechnische Effekte nur zünden, wenn die notwendigen Sicher-
heitsmaßnahmen eingehalten werden
und
der für die Zündung Ver-
antwortliche
ungehinderte Sicht zum Abbrennort
hat.
Achtung:
Mitwirkende und Zuschauer können sich unvorhersehbar
bzw. absprachewidrig verhalten! Der verantwortliche Pyrotechniker
muss dies bei der Zündung in Betracht ziehen und notfalls auf die Zün-
dung verzichten.
Nach der Zündung Abbrennort
auf Versager oder nach-
brennende/-glimmende Rückstände absuchen,
diese
ablöschen bzw. entfernen, nicht abgebrannte oder feh-
lerhafte Gegenstände an sicherem Ort auskühlen lassen.
Für Deutschland gilt: Abgabe an Personen unter 18
Jahre verboten!
Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke im Rah-
men von Bühnen- Film- und Fotoproduktionen sowie Musik-
und Showveranstaltungen und für theaterartige Inszenie-
rungen bei Sicherheitstrainings und Arbeits- und Kata-
strophenschutz-Übungen verwendet werden. Der Ver-trieb
und das Überlassen dieser Gegenstände sind nur in un-
geöffneter Originalpackung erlaubt.
LAGERUNG:
Gegenstände nur in Originalpackung an tro-
ckenem, kühlem Ort, geschützt von Funken und Feuer
und für Unbefugte gesichert aufbewahren.
ENTSORGUNG:
Vernichten entsprechend der nationalen
Entsorgungsvorschriften oder Rückgabe an Hersteller.
FÜR BEFÄHIGUNGSSCHEININHABER GILT GEMÄSS § 20 DER 1.
SPRENGV:
Ein Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder
eine verantwortliche Person nach § 20 des Sprengstoffgesetzes mit der
Befähigung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände für Bühne und
Theater der Kategorie T2 darf pyrotechnische Gegenstände, die als pyro-
technischer Gegenstand für Bühne und Theater der Kategorie T1 oder als
pyrotechnischer Gegenstand für Bühne und Theater der Kategorie T1 mit
der Angabe „nur zur Verwendung im Freien“ gekennzeichnet sind,
in
einer von der Kennzeichnung oder der Gebrauchsanleitung abwei-
chenden Art und Weise verwenden, wenn er dabei die mit diesem
Gebrauch verbundenen Gefahren gebührend berücksichtigt
.
KENNGRÖSSEN:
A: 0,5 m
D:
0
B: 102,8 dB (AI
max
) bei 10 m
T:
0,5 m
C: 0
©
2017 Günther Schaidt SAFEX-CHEMIE GMBH – Tangstedt
Druckfähige DIN A4-große Version erhältlich, auch unter www.safex.de