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Sobald zu befürchten ist, dass die Sicherheit des Gerätes beein-
trächtigt wurde, muss das Gerät außer Betrieb genommen werden.
Die unbeabsichtigte Wiederinbetriebnahme muss verhindert
werden.
Die Gerätesicherheit kann gefährdet sein, wenn z.B.:
Fehlfunktionen auftreten.
am Gehäuse des Telefons oder des Akkus
Beschädigungen erkennbar sind.
das Telefon übermäßigen Belastungen ausgesetzt wurde.
das Telefon unsachgemäß gelagert wurde.
SicHErHEitSHinwEiSE
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