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DEUTSCH
6. Allgemeine
Sicherheitshinweise
6.1
Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Bandsägemaschine BS 630 M wurde unter Berücksichtigung einer
Gefährdungsanalyse und nach sorgfältiger Auswahl der einzuhaltenden
harmonisierten Normen, sowie weiterer technischer Spezifikationen konstruiert und
gebaut. Sie entspricht damit dem Stand der Technik und ermöglicht ein Höchstmaß
an Sicherheit während des Betriebs.
Die Maschinensicherheit kann in der betrieblichen Praxis jedoch nur dann
umgesetzt werden, wenn alle dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Betreibers der Maschine, diese Maßnahmen zu
planen und ihre Ausführung zu kontrollieren.
Der Betreiber muß insbesondere sicherstellen, dass
die Maschine nur bestimmungsgemäß genutzt wird (vergl. den Abschnitt
“Bestimmungsgemäßer Gebrauch” im Kapitel “Produktinformation”)
die Maschine nur in einwandfreiem, funktionstüchtigen Zustand betrieben wird
und besonders die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre
Funktionstüchtigkeit überprüft werden
erforderliche persönliche Schutzausrüstungen für Bedienungs-, Wartungs- und
Reparaturpersonal zur Verfügung stehen und getragen werden
die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am
Einsatzort der Maschine zur Verfügung steht
nur dafür qualifiziertes und autorisiertes Personal die Maschine bedient, wartet
und repariert
das Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und
Umweltschutz unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere
die darin enthaltenen Sicherheitshinweise kennt
alle an der Maschine selbst angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise nicht
entfernt werden und leserlich sind
6.2
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen bei Normalbetrieb
Die Maschine darf nur von dafür ausgebildeten und befugten Personen bedient werden, welche
die Betriebsanleitung kennen und danach arbeiten können!
Vor dem Einschalten der Maschine überprüfen und sicherstellen, dass sich nur befugte Personen
im Arbeitsbereich der Maschine
aufhalten niemand durch das Anlaufen der Maschine verletzt werden kann!
Vor jedem Produktionsbeginn die Maschine auf sichtbare Schäden überprüfen und sicherstellen,
daß sie nur in einwandfreiem Zustand betrieben wird! Festgestellte Mängel sofort dem
Vorgesetzten melden!
Vor jedem Produktionsbeginn Material/Gegenstände aus dem Arbeitsbereich der Maschine
entfernen, daß nicht für die Produktion erforderlich ist!
Vor jedem Produktionsbeginn prüfen und sicherstellen, daß alle Sicherheitseinrichtungen
einwandfrei funktionieren!
Alle nicht lackierten Teile sind entsprechend vor Rost zu schützen.
6.3
Grundlegende
Sicherheitsmaßnahmen bei Wartung und Instandhaltung
In der Betriebsanleitung vorgeschriebene Inspektions- und Wartungsintervalle einhalten!
Wartungs- und Reparaturanleitungen zu den Einzelkomponenten in dieser Betriebsanleitung
beachten!
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