
Deutsch
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Geeignetes Kochgeschirr
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Kochgeschirr mit ferromagnetischem
(eisenhaltigen) Boden
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Emaillierte Stahlgefäße mit starkem Bo-
den
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Gusseiserne Gefäße mit emailliertem Bo-
den
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Gefäße aus rostfreiem Mehrschichten-
stahl, rostfreiem Ferritstahl bzw. Alumi-
nium mit Spezialboden
Nicht geeignet
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Gefäße aus Kupfer, Aluminium, feuer-
festem Glas und andere nichtmetallische
Gefäße aus rostfreiem Stahl ohne mag-
netischen Eisenkern
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dem Kochfeld haben
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Gefäße mit einem Bodendurchmesser
kleiner 12 cm und größer als 26 cm
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Töpfe von 14 cm bis 28 cm verwendbar
Beim Gebrauch induktionsgeeigneter
Töpfe einiger Hersteller können Geräusche
auftreten, die auf die Bauart dieser Töpfe zu-
rückzuführen sind. Benutzen Sie nur Töpfe
mit induktionsgeeignetem Boden.
Das maximal zulässige Gewicht von Topf mit
Inhalt darf 6 kg nicht überschreiten.
Vorsicht bei der Verwendung von hohlwan-
digen Simmertöpfen. Diese Töpfe können
unbemerkt leer kochen. Dies führt zu Be-
schädigungen am Topf und am Kochfeld.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Gerät ist nur für den Gebrauch im
Haushalt in geschlossenen Räumen zum Er-
wärmen, Kochen und Braten von Lebensmit-
teln bestimmt.
Das dabei verwendete Kochgeschirr muss für
Induktionskochgeräte geeignet sein. Eine an-
dere oder darüber hinaus gehende Verwen-
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Gefahr durch nicht bestimmungs-
gemäße Verwendung!
Von dem Gerät können bei nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung und/oder an-
dersartiger Nutzung Gefahren ausgehen. An-
sprüche jeglicher Art wegen Schäden aus
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung
sind ausgeschlossen. Das Risiko trägt allein
der Betreiber.