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INFORMATIONEN ÜBER DIE SICHERHEIT
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Reinigung:
Korrosionsfördernde oder säurehaltige Reinigungsmittel sind zur Säuberung der Maschine nur mit größter Vorsicht
zu verwenden.
Die Herstellerangaben befolgen und ggf. Schutzkleidung (Arbeitsanzüge, Handschuhe, Brillen usw.) tragen.
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Explosionsfördernde Atmosphäre:
Die Benützung der Maschine im Ex-Bereich (Räume, die Gas oder explosive Pulver sowie Dämpfe enthalten) ist
NICHT GESTATTET.
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Entsorgung der Schadstoff e:
Für die Entsorgung des aufgesammelten Materials, der Maschinenfi lter oder des verbrauchten Materials, so Batte-
rien, Aböl des Motors usw. sind die einschlägigen Normen zu befolgen.
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Verschrottung der Maschine:
Die abgebauten Komponenten sind jeweils nach örtlich geltender Norm (EWG-Richtlinien) zu entsorgen. Gefährli-
ches Material, wie die Batterien, Aböl usw. sind an die zuständigen Stellen zur normgerechten Entsorgung auszu-
liefern.
NUTZERINFORMATION
(für Produkte für den „GEWERBLICHEN GEBRAUCH”)
Im Sinne von Art.13 des Dekrets mit Gesetzeskraft Nr.151 vom 25. Juli 2005 „Umsetzung der Richtlinien
2002/95/EG, 2002/96/EG und 2003/108/EG über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefähr-
licher Stoff e in Elektro- und Elektronikgeräten, sowie die Entsorgung von Abfällen.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Gerät oder seiner Verpackung weist darauf hin, dass das
Produkt am Ende seiner Lebensdauer vom Hausmüll getrennt gesammelt werden muss.
Die getrennte Sammlung dieses Geräts am Ende seiner Lebensdauer wird vom Hersteller organisiert und verwaltet.
Der Nutzer, der dieses Gerät entsorgen möchte, muss sich demnach an den Hersteller wenden und das System be-
folgen, das dieser anwendet, um die getrennte Sammlung des Geräts am Ende seiner Lebensdauer zu ermöglichen.
Die angemessene getrennte Sammlung für die nachfolgende Zuführung des Altgeräts zum Recycling, zur Be-
handlung und zur umweltgerechten Entsorgung trägt dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt
und die Gesundheit zu vermeiden und fördert zudem die Wiederverwertung und/oder das Recycling der Materia-
lien, aus denen sich das Gerät zusammensetzt.
Die nicht vorschriftsmäßige bzw. missbräuchliche Produktentsorgung seitens des Besitzers führt zur Verhängung
der Verwaltungsstrafen gemäß Dekret mit Gesetzeskraft D.Lgs. Nr. 22/1997 (Artikel 50 ff . des Dekrets mit Gesetze-
skraft D.Lgs. Nr. 22/1997).
Die Verpackung der Maschine besteht aus recycelbarem Material, das für die Entsorgung an die vorge-
sehenen Recyclingstellen zu bringen ist.
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