00042159.DOC, Version 1.3
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nicht bestritten werden. Eine ganz andere Sache ist jedoch die schleichende Wirkung auf das Innenohr: die
Überreizung und allmähliche Auflösung der Haarzellen des Cortischen Organs.
Der Grund, weshalb Menschen nach einer gewissen Belastungszeit Lärm, an den sie sich scheinbar
"gewöhnt" haben, nicht mehr als störend empfinden, liegt schlicht darin, dass sie einen Hörschaden erlitten
haben. Dieser macht sie unempfindlich für die Frequenzen, die den lautesten Teil des Lärms bilden.
"Anpassung" an Lärm kann also nichts anderes bedeuten als den Versuch, mit der durch Lärm verursachten
Taubheit im täglichen Leben zurechtzukommen. Die Taubheit selbst ist unheilbar; sie kann durch Hilfsmittel
wie z. B. Hörgeräte nur sehr unvollkommen ausgeglichen werden.
Subjektiv wird die Hörverschlechterung so empfunden, als seien die Ohren "in Watte gepackt". Häufig bildet
sie sich zwar recht rasch zurück, jedoch bleibt meist eine Einbuße der Hörempfindlichkeit zurück.
Um eine ausreichende Erholung des Gehörs zu gewährleisten, sollte der Lärmpegel während mindestens 10
Stunden nicht über 70 dB(A) steigen. Wesentlich höhere Schalldruckpegel während dieser Ruhepause
können die Erholung erschweren und die Bildung einer bleibenden Gehörminderung oder eines Gehör-
schadens (Tinitus) begünstigen.
Deshalb:
Wer sein Gehör liebt, sich einen Gehörschutz schiebt!
Qualifikation und Verantwortung
Für die Verwendung oder Installation von Traversensystemen wird folgende Qualifikation benötigt:
Planung
und
System-
auswahl
Statischer
Nachweis
Leitung
und
Aufsicht
Über-
wachung
Anschlagen
von
Traversen
Montage
von
Traversen
Diplom-Ingenieur
ja
ja
ja
ja
ja
ja
Meister/Assistent für
Veranstaltungstechnik/
geprüfter techn. Bühnen-
vorstand/Head Rigger/
Lichtcrewchef
ja
nein
ja
ja
ja
ja
Sachkundiger für Veran-
staltungs-Rigging
nein
nein
nein
ja
ja
ja
Fachkraft für Veranstaltungs-
technik
nein
nein
nein
nein
ja
ja
Veranstaltungsoperator
nein
nein
nein
nein
ja
ja
Eingewiesene Person
nein
nein
nein
nein
nein
ja
Quelle: VPLT-Standard SR 1.0 - Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen, 15.01.2003
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