Wartung und Pflege
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DE
7.3
Reparaturen
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
7.4
Prüfungspflicht
•
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (
→
DGUV Regel 100-500).
•
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
•
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH erfolgen.
Kontaktieren Sie uns unter:
•
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung / Expert inspection“ gut sichtbar anzubringen (Bestell
-Nr.: 2904.0056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
Datum
Sachkundiger
Firma
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