Allgemeines
9 / 20
5310.0256
V8
DE
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten
am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich
verboten
!!
Die
Tragfähigkeit
und
Nennweiten/Greifbereiche
des Gerätes
dürfen nicht überschritten
werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind
strengstens
untersagt
:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
•
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät.
•
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr
besteht.
•
das Greifen von Greifgütern mit behandelten Oberflächen (wie
Lackierung, Beschichtung u. dergleichen), da dies zur Verminderung
des Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt
→
Abgleitgefahr
!
•
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei
Abgleitgefahr
besteht. (Abbildung rechts)
➔
•
Steinlagen, die „Füße“, „Bäuche“ oder „blinde Abstandshalter“
haben.
•
Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen
Einsatz, unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der
dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und den der Konformitätserklärung verwendet
werden.
•
Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist
verboten
!
•
Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich
eingehalten werden.
Der Anwender
muss
sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
•
das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist
•
sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet
•
die zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.