können. Kinder müssen überwacht werden, um sicherzugehen, dass sie nicht mit dem
Elektrozaungerät spielen.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei oder mehr verschiedene Elektrozaungeräte
angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer Weidezäune, die von getrennten,
unabhängig getakteten Elektrozaungeräten gespeist werden, muss mindestens 2,5 m
betragen. Falls die Lücke geschlossen werden soll, sind zu diesem Zweck elektrisch nicht-
leitende Materialien oder eine isolierte Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht dürfen nicht an ein Elektrozaungerät ange-
schlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen Weidezauns können durch einen
nicht-stromführenden Zaun mit Stacheldraht oder scharfkantigem Draht ergänzt werden.
Die Stütz vorrichtungen der stromführenden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den
stromführenden Drähten und der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte, ein
Mindestabstand von 15 cm gewährleistet ist. Der Stacheldraht und der scharfkantige Draht
sind in regelmäßigen Abständen zu erden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen bei die-
sen Zäunen auf Abstandsisolatoren nur Geräte unter 5 Joule Impulsenergie zu verwenden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen. Siehe “Installation und Überprüfung eines
Erdungs systems”.
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts und möglichen anderen Komponenten, die
an ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der Strom-
versorgung oder der Erdung des Telefonnetzes, ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam von den geerdeten Bauele-
menten des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können isolierte Hoch spann ungs-
kabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu
können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die Anschlussleitungen sind vor
Beschädigungen durch in den Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Kommunikations- oder
Datenkabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unum gänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung unter einem möglichst rechten Winkel
zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als die wie folgt angege-
benen Werte.
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