PDBNP 14 A1
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Die Blindnietpistole sollte ausschließlich von entsprechend
qualifizierten und geschulten Bedienungspersonen eingerichtet,
eingestellt oder verwendet werden.
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Diese Blindnietpistole darf nicht verändert werden. Veränderungen
können die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen verringern und
die Risiken für die Bedienungsperson erhöhen.
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Die Sicherheitsanweisungen dürfen nicht verloren gehen — Geben
Sie sie der Bedienungsperson.
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Benutzen Sie niemals eine beschädigte Blindnietpistole.
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Das Gerät muss regelmäßig einer Inspektion unterzogen werden,
um zu überprüfen, dass das Gerät mit den in dieser Anleitung
geforderten Bemessungswerten und Kennzeichnungen gekenn-
zeichnet ist. Der Benutzer muss den Hersteller kontaktieren, um
erforderlichenfalls Ersatzschilder zu erhalten.
Gefährdungen durch herausgeschleuderte Teile
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Bei einem Bruch des Werkstücks oder von Zubehörteilen können
Teile mit hoher Geschwindigkeit herausgeschleudert werden.
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Beim Betrieb der Blindnietpistole bzw. beim Austausch von Zube-
hörteilen an der Maschine ist immer ein schlagfester Augenschutz
zu tragen. Der Grad des erforderlichen Schutzes sollte für jede
einzelne Verwendung gesondert bewertet werden.
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Bei Arbeiten über Kopf ist ein Schutzhelm
zu tragen. In diesem Falle sollten auch die Risiken für andere
Personen bewertet werden.
Gefährdungen im Betrieb
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Beim Einsatz der Maschine können die Hände der Bedienungsper-
son Gefährdungen wie z.B. Schnitten sowie Abschürfungen und
Wärme ausgesetzt sein. Tragen Sie geeignete Handschuhe zum
Schutz der Hände.
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