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Tritt innerhalb von drei Jahren
ab dem Kaufdatum dieses
Gerätes ein Material- oder
Fabrikationsfehler auf, wird
das Gerät von uns – nach un-
serer Wahl – für Sie kostenlos
repariert oder ersetzt. Diese
Garantieleistung setzt voraus,
dass innerhalb der Drei-Jahres-
Frist das defekte Gerät und
der Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich kurz
beschrieben wird, worin der
Mangel besteht und wann er
aufgetreten ist.
Wenn der Defekt von unserer
Garantie gedeckt ist, erhalten
Sie das reparierte oder ein neu-
es Gerät zurück. Mit Reparatur
oder Austausch des Gerätes
beginnt kein neuer Garantie-
zeitraum.
Garantiezeit und gesetz-
liche
Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch
die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für
ersetzte und reparierte Teile.
Eventuell schon beim Kauf
vorhandene Schäden und Män-
gel müssen sofort nach dem
Auspacken gemeldet werden.
Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind
kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach stren-
gen Qualitätsrichtlinien sorgfäl-
tig produziert und vor Anliefe-
rung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für
Material- oder Fabrikationsfeh-
ler. Diese Garantie erstreckt
sich nicht auf Geräteteile, die
normaler Abnutzung ausgesetzt
sind und daher als Verschleiß-
teile angesehen werden kön-
nen (z. B. Lamellen-Feinfilter)
oder für Beschädigungen an
zerbrechlichen Teilen (z. B.
Schalter).
Diese Garantie verfällt, wenn
das Gerät beschädigt, nicht
sachgemäß benutzt oder
nicht gewartet wurde. Für
eine sachgemäße Benutzung
des Gerätes sind alle in der
Betriebsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhal-
ten. Verwendungszwecke und
Handlungen, von denen in der
Betriebsanleitung abgeraten
oder vor denen gewarnt wird,
sind unbedingt zu vermeiden.