PMB 1100 B2
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Arbeitshinweise
♦
Sichern Sie das Werkstück gegen verrutschen,
z. B. mit dem Schraubstock des Sägetischs.
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Benutzen Sie beim Sägen das Eigengewicht der
Säge. Üben Sie keinen zusätzlichen Druck aus.
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Warten Sie bis die Säge ihre volle Drehzahl
erreicht hat, bevor Sie sie vorsichtig mit dem
Werkstück in Kontakt bringen.
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Sollte das Sägeblatt blockieren, schalten Sie
das Gerät sofort aus.
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Verdrehen Sie das Sägeblatt nicht während
des Schnitts.
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
►
Entfernen Sie das Werkstück erst nachdem
die Säge zum Stillstand gekommen ist.
Reinigung und Wartung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
►
Ziehen Sie den Netzstecker immer aus der
Steckdose, bevor Sie Arbeiten am Gerät
durchführen.
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Bewahren Sie das Gerät und die Sägeblätter
an einem trockenen und staubgeschützten Ort
auf.
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Das Gerät muss stets sauber und frei von Öl
oder Schmierfetten sein.
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Verwenden Sie zum Reinigen des Gehäuses ein
trockenes Tuch.
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Lassen Sie den Austausch der Kohlebürsten aus-
schließlich durch die Servicestelle oder eine an-
erkannte Fachwerkstatt durchführen.
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Lüftungsöffnungen müssen immer frei sein.
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Entfernen Sie anhaftenden Sägestaub mit einem
Pinsel.
HINWEIS
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Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z. B. Kohle-
bürsten, Schalter, Sägeblätter) können Sie
über unsere Service-Hotline bestellen.
Entsorgung
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können.
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie
2012/19/EU müssen verbrauchte
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden.
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht. Beachten Sie die Kennzeich-
nung auf den verschiedenen Verpack-
ungsmaterialien und trennen Sie diese
gegebenenfalls gesondert. Die Verpackungsmateri-
alien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
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