PLLA 12 B2
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Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht verlängert.
Dies gilt auch für ersetzte und reparierte Teile. Eventuell schon beim
Kauf vorhandene Schäden und Mängel müssen sofort nach dem Aus-
packen gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit anfallende
Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien sorgfältig produ-
ziert und vor Auslieferung gewissenhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikationsfehler. Diese
Garantie erstreckt sich nicht auf Produktteile, die normaler Abnutzung
ausgesetzt sind und daher als Verschleißteile angesehen werden kön-
nen oder für Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schalter,
Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschädigt, nicht sachge-
mäß benutzt oder gewartet wurde. Für eine sachgemäße Benutzung
des Produkts sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten. Verwendungszwecke und Hand-
lungen, von denen in der Bedienungsanleitung abgeraten oder vor
denen gewarnt wird, sind unbedingt zu vermeiden.
Das Produkt ist nur für den privaten und nicht für den gewerblichen
Gebrauch bestimmt. Bei missbräuchlicher und unsachgemäßer
Behandlung, Gewaltanwendung und bei Eingriffen, die nicht von
unserer autorisierten Serviceniederlassung vorgenommen wurden,
erlischt die Garantie.
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