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ist. Versuchen Sie niemals, die Säge aus
dem Werkstück zu entfernen oder die
Säge nach hinten zu ziehen, während sich
das Sägeblatt noch dreht, da andernfalls
Rückprall auftreten kann.
Prüfen Sie die Ursache für das Festgehen des
Sägeblattes und treffen Sie entsprechende
Maßnahmen, um diese zu beseitigen.
3) Wenn Sie die Säge in einem Werkstück
erneut starten, zentrieren Sie das Sägeblatt
sorgfältig im Sägespalt und prüfen Sie, dass
die Sägezähne sich nicht in das Material
eingegraben haben.
Ein festgeklemmtes Sägeblatt führt dazu, dass
das Sägeblatt nach oben aus dem Material her-
austritt bzw. Rückprall auftritt, wenn die Säge
neu gestartet wird.
4) Unterstützen Sie große Bretter sorgfältig,
um die Gefahr des Einklemmens des Säge-
blatts und eines Rückpralls so gering wie
möglich zu halten.
Große Bretter haben die Eigenschaft, dass
sie sich unter ihrem eigenen Gewicht durch-
biegen. Daher muss ein solches Werkstück
auf beiden Seiten in der Nähe der Schnit-
tlinie und in der Nähe der Kanten des Bretts
sorgfältig unterstützt werden.
5) Verwenden Sie kein stumpfes oder beschä-
digtes Sägeblatt.
Nicht hinreichend geschärfte oder falsch
befestigte Sägeblätter erzeugen einen sehr
engen Schnittspalt, was wiederum zu über-
mäßiger Reibung, zum Festklemmen des
Sägeblattes und zum Rückprall führt.
6) Die Arretierhebel für die Blattiefe und Win-
keleinstellung müssen vor Durchführung
eines Schnitts sorgfältig festgezogen sein.
Falls sich die Blatteinstellung während des
Schnitts verändert, kann dies zum Festklem-
men und zum Rückprall führen.
7) Lassen Sie besondere Vorsicht walten, wenn
Sie einen "Tauchschnitt" in vorhandene
Wände oder andere Blindflächen durch-
führen.
Das herausragende Sägeblatt kann in
Gegenstände schneiden, die zu einem
RÜCKPRALL führen.
Sicherheitsvorschriften für
diese Metallsäge
1) Prüfen Sie vor jedem Gebrauch, ob die
untere Schutzvorrichtung einwandfrei
geschlossen ist. Setzen Sie die Säge nicht
in Betrieb, wenn sich die untere Schutzvor-
richung nicht störungsfrei bewegen lässt
und sich sofort schließt. Klemmen oder
binden Sie die untere Schutzvorrichtung
niemals in der geöffneten Position fest.
Wird die Säge versehentlich fallen gelassen,
kann die Schutzhaube verbogen werden.
Heben Sie die Schutzhaube mit dem Rück-
zughebel an, und vergewissern Sie sich,
dass sie sich ungehindert bewegt und bei
allen Winkel- und Schnitttiefen-Einstellungen
nicht mit dem Sägeblatt oder irgendeinem
anderen Teil in Berührung kommt.
2) Prüfen Sie die Funktion der Feder für die
untere Schutzvorrichtung. Falls Schut-
zvorrichtung und Feder nicht einwand-
frei arbeiten, müssen sie vor Betrieb des
Gerätes gewartet werden.
Aufgrund von beschädigten Teilen, verklebten
Ablagerungen oder Ansammlung von Rück-
ständen kann die untere Schutzvorrichtung
möglicherweise nicht einwandfrei arbeiten.
3) Die Schutzhaube sollte nur für spezielle
Schnitte, wie „Tauchschnitte“ und „Com-
poundschnitte“, manuell zurückgezogen
werden. Heben Sie die Schutzhaube mit
dem Rückzughebel an, und sobald das
Sägeblatt in das Werkstück eindringt, muss
die Schutzhaube losgelassen werden.
Bei allen anderen Sägearbeiten sollte sich die
untere Abdeckhaube automatisch bewegen.
4) Prüfen Sie stets nach, ob die untere Schut-
zvorrichtung das Sägeblatt vollständig
abdeckt, ehe Sie die Säge auf eine Werk-
bank oder dem Boden ablegen.
Ein ungeschütztes, sich im Leerlauf
drehendes Sägeblatt kann dazu führen, dass
sich die Säge selbsttätig rückwärts bewegt
und alles zerschneidet, was ihr in den Weg
kommt. Machen Sie sich mit dem Zeitraum
vertraut, der erforderlich ist, ehe das Säge-
blatt nach Loslassen des Schalters zum voll-
ständigen Stillstand kommt.
5) Verwenden Sie keine Trennscheiben.
6) Tragen Sie eine Staubmaske, falls bei der
Arbeit Staub anfällt.
7) Verwenden Sie vom Hersteller empfohlene
Sägeblätter.
8) Tragen Sie Gehörschützer bei längerer
Benutzung des Werkzeugs.
9) Die Gefahr eines Rückpralls erhöht sich, je
weiter sich das Akkupack entlädt.
10) Überprüfen Sie das Material. Vermeiden Sie
anderes Material zu zersägen.
EY45A2(EU).indb 25
2014-1-15 10:13:14