
ORBITALUM TOOLS GmbH
D-78224 Singen www.orbitalum.com
[REV. 20190220] OC_GF_RA_BA_790142765_00__INH-01_DE
6
Betreiberinformationen und Sicherheitshinweise
GF 4, GF 6, RA 8, RA 12 (AVM/MVM)
DeUTScH
2. BeTReIBeRInFORMATIOnen UnD SIcHeRHeITS-
HInWeISe
2.1
Betreiberpflichten
Werkstatt-/Außen-/Feldanwendung
: Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheit im Gefahrenbereich der Maschine
und erlaubt nur eingewiesenem Personal den Aufenthalt und die Bedienung der Maschine im Gefahrenbereich.
Sicherheit des Arbeitnehmers
: Die im Kap. 2 beschriebenen Sicherheitsvorschriften sowie das sicherheitsbewusste Arbei-
ten mit allen vorgeschriebenen Schutzausrüstungen sind einzuhalten.
2.2
Verwendung der Maschine
2.2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
•
Die Maschine ist ausschließlich zum Trennen und Anfasen von Werkstoffen und Rohrdimensionen,
wie aufgeführt im Kap. 4.3.2, Seite 21 zu verwenden.
•
Die Maschine nur in den auf dem Typenschild des Antriebes angegebenen Spannungen betreiben
(Technische Daten, siehe Kap. 5, S. 22).
•
Als Antrieb ist für GF 4 und GF 6 nur der Motor GF07 (Code 790 142 460 und 790 142 463) zu
verwenden. Für RA 8 und RA 12 der Motor GF09 (Code 790 046 460 und 790 046 463).
•
Der Antriebsmotor darf nur in Verbindung mit der Maschine verwendet werden.
•
Das automatische bzw. manuelle Vorschubmodul AVM/MVM darf nur in Verbindung mit den
Orbitalum Tools Rohrsägen GF 4, GF 6, RA 8 oder RA 12 betrieben werden.
•
Die Maschine darf nur an leeren, nicht unter Druck stehenden, ohne explosiven Atmosphären und
nicht kontaminierten Rohren und Behältern eingesetzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch:
•
das Beachten aller Sicherheits- und Warnhinweise dieser Betriebsanleitung
•
das Einhalten aller Inspektions- und Wartungsarbeiten
•
das ausschließliche Verwenden im Originalzustand, mit Original-Zubehör, -Ersatzteile, -Betriebsstoffe
•
das ausschließliche Bearbeiten der in der Betriebsanleitung genannter Materialien.
2.2.2 Bestimmungswidriger Gebrauch
•
Eine andere als die unter der "bestimmungsgemäßen Verwendung" festgelegte oder über diese
sowie den genannten Grenzen hinaus gehende Benutzung gilt auf Grund der potentiellen Gefahren
als bestimmungswidrig.
•
Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung trägt der Betreiber die alleinige
Verantwortung und übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
•
Es dürfen keine Werkzeuge verwendet werden, welche nicht durch den Hersteller für diese
Maschine zugelassen sind.
•
Das Entfernen von Schutzeinrichtungen ist nicht gestattet.
•
Die Maschine nicht Zweckentfremden.
•
Die Maschine ist nicht zur Benutzung durch den privaten Verbraucher vorgesehen.
•
Das Überschreiten der für den Normalbetrieb festgelegten technischen Werte ist nicht gestattet.
•
Die Maschine nicht als Antrieb für andere als unter der bestimmungsgemäßen Verwendung
(Kap. 2.2.1) genannten Anwendungen einsetzen.
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