Version 1.0.6 - 2021-07-28
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Montageanleitung
GU1
DE
GU1_DE
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nder
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Beim Aufsaugen von verschiedenen Substanzen ist jedoch nicht auszuschließen, dass diese
Stoffe untereinander eine nicht vorhersehbare chemische Reaktion verursachen.
Wenn explosionsfähige Stäube aufgesaugt werden, dürfen keine Zündquellen eingesaugt
werden.
5.10
Inbetriebnahme
Es muss sichergestellt werden, dass durch das Zusammensetzen mehrerer Schläuche an den
Absauganschlüssen ein Ableitwiderstand von 10
6
Ohm nicht überschritten wird.
Der elektrische Drehstromanschluss muss mit einem neutralen Leiter ausgestattet sein.
5.11
Elektrik
Lassen Sie das Absaugung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle Mängel wie lose
Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muss bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
das Absaugung sofort ab!
Beachten Sie die erforderlichen Prüfintervalle nach Betriebssicherheitsverordnung,
Betriebsmittelprüfung.
Der Betreiber der Absaugung hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wie-
derinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elekt-
rofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom
Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie
kontinuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen
im Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
5.12
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Absaugung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest,
Dokumentieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6
Arbeitsschutzgesetz durch. Verwenden Sie auch die unter Inspektion und Wartung
angegebenen Prüfintervalle als Anhaltswert.
Umgebungsluft, Gefahrstoffbelastung:
jährlich, örtliche Messung bei partikelförmigen Gefahrstoffen.
alle 3 Jahre, örtliche Messung bei rein gasförmigen Stoffen.
5.13
Bedienung der Absaugung
INFORMATION
Das Gebläse im GU1 schaltet in Verbindung mit Inverter Antrieb ( Vario Schleifmaschinen ) nur
dann ein, wenn die Drehzahl mit dem Einschalten der Schleifmaschine zuerst auf hohe
Drehzahl eingestellt wird, um das Erkennungssignal zum Einschalten des Gebläses von 0,5 A
zu überschreiten.