Version 1.0.7 vom 2019-09-25
Seite 10
Originalbetriebsanleitung
DM35
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DM35V
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DM35PF
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DM36VT
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DM38VF
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DM50
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DM50V
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OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
®
1.5
Sicherheit während des Betriebs
WARNUNG!
Vor dem Einschalten der Magnetbohrmaschine überzeugen Sie sich davon, dass
dadurch
keine Gefahr für Personen entsteht,
keine Sachen beschädigt werden.
Unterlassen Sie jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise:
Stellen Sie sicher, dass durch Ihre Arbeit niemand gefährdet wird.
Halten Sie bei Montage, Bedienung, Wartung und Instandsetzung die Anweisungen dieser
Betriebsanleitung unbedingt ein.
Arbeiten Sie nicht an der Magnetbohrmaschine, wenn Ihre Konzentrationsfähigkeit aus
irgend einem Grunde – wie z.B. dem Einfluß von Medikamenten – gemindert ist.
Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften der für Ihre Firma zuständigen Berufsgenos-
senschaft oder anderer Aufsichtsbehörden.
Melden Sie dem Aufsichtsführenden alle Gefährdungen oder Fehler.
Bleiben Sie an der Magnetbohrmaschine bis ein vollständiger Stillstand erfolgt ist.
Lassen Sie Magnetbohrmaschinen mit Elektromagnet nicht unbeaufsichtigt magnetisiert am
Arbeitsort zurück.
Benutzen Sie die vorgeschriebenen Körperschutzmittel. Tragen Sie enganliegende
Kleidung und gegebenenfalls ein Haarnetz.
1.6
Elektrik
Handwerklicher oder industrieller Einsatz
Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Magnetbohrmaschine sofort ab!
Beachten Sie die erforderlichen Prüfintervalle nach Betriebssicherheitsverordnung, Betriebsmit-
telprüfung.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom Her-
steller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.
1.7
Prüffristen
Handwerklicher oder industrieller Einsatz
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest, Dokumen-
tieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durch.