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eingehalten werden; bei Anordnung eines auf beiden
Seiten belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein
Abstand von 40 cm.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und Einbaumöbeln außerhalb des
Strahlungsbereiches der offenen Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen
Kamins müssen mindestens 5 cm Abstand zu Bauteilen
aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des
offenen Kamins verdecken wie Fußböden, stumpf
angestoßene Wandverkleidungen und Dämmschichten
auf Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an die
Verkleidung herangeführt werden. Breitere
streifenförmige Bauteile aus brennbaren Baustoffen wie
Zierbalken sind vor der Verkleidung des offenen Kamins
im Abstand von 1 cm zulässig, wenn die Bauteile nicht
Bestandteil des Gebäudes sind und die Zwischenräume
der Luftströmung so offen stehen, daß Wärmestau nicht
entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit
brennbaren Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen
und keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus
Steinfaserplatten der Klasse A 1 nach DIN 4102 Teil 1
mit einer Anwendungsgrenztemperatur von mindestens
700 °C bei Prüfung nach DIN 52 271 und einer
Rohdichte von mehr als 80 kg/m³ anzubringen. Die
Mindeststärke beträgt 100 mm. Sofern diese Platten
nicht von Wänden, Verkleidungen oder angrenzenden
Platten allseitig gehalten werden, sind sie im Abstand
von etwa 30 cm zu befestigen. Soweit die
Dämmschichten nicht bis an die seitliche Verkleidung
oder Anbauwand der offenen Kamine reichen, sind sie
mindestens 10 cm über die Außenseite von
Dämmschichten auf den Feuerraumwänden
hinauszuführen. Das Dämmmaterial muss mit der,
entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem.
AGI-Q 132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für Rockwool
Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die Kennziffer
12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes und hat einen
Außendurchmesser von max. 200 mm
(typenabhängig, siehe techn. Daten). Der Anschluß
an den Schornstein erfolgt mit Rauchrohr oder einem
Bogen, wobei der 45°- Bogenanschluß wegen des
geringeren Strömungswider¬standes zu bevorzugen
ist. Der Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren aus
mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN 1623,
DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb der
Verkleidung des offenen Kamins müssen mit
mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach DIN
4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
Verbindungsstücke aus austenitischen, nichtrostenden
Stählen müssen mindestens 1 cm dick sein.
Anmerkung: Anforderungen an das Verbindungsstück
nach DIN 18 160 Teil 2.
Warmluftführung
Die Aluflexrohre zur Führung der Warmluft müssen mit
Stahlbandschellen an den Warmluftstutzen und Gittern
befestigt und mit 40 mm starken Mineralwollfasermatten
isoliert werden.
Bezeichnungen
von Kamineinsätzen und
Kaminkassetten
Bei Kamineinsätzen/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit
anderen Öfen und Herden belegten Schornstein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. DIN
EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2, dem nicht
widerspricht.
Kamineinsätze/-kassetten mit selbstschließenden
Feuerraumtüren müssen – außer beim Anzünden, beim
Nachfüllen von Brennstoff und der Entaschung –
unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls
an den Schornstein angeschlossener Feuerstätten und
zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Kamineinsätze/-kassetten ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Der Betrieb mit of-
fenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für die
Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN
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