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12.8. REINIGUNG DES ASCHENKASTEN
Alle Ausrüstungen haben ein Feuerstellegitter und einen Aschenkasten für die Aschensammlung. Es wird empfohlen, periodisch den
Aschenkasten zu entleeren, als auch zu vermeiden, dass er vollkommen voll wird, um das Gitter nicht überzuheizen. Außerdem wird es
empfohlen, immer 3-4 cm von Asche in der Feuerstelle zu lassen.
VORSICHT: Die von der Feuerstelle entfernten Aschen sind in einem Behälter aus feuerfestem Material mit einem dichten Deckel
aufzubewahren. Der Behälter ist auf einem feuerfesten Boden weit von brennbaren Stoffen bis zur vollkommenen Löschung
der Aschen zu stellen.
12.9. REINIGUNG DES SCHORNSTEINROHRES
Das richtige Anfeuern, die Verwendung der geeigneten Art und Menge an Brennstoff, die korrekte Einstellung des Sekundärluftreglers,
der ausreichende Kaminzug und das Vorhandensein von Verbrennungsluft sind für eine optimale Funktionsweise des Produkte und für
die Glassauberkeit unerlässlich. Die Ausrüstung sollte mindestens einmal im Jahr oder jedes Mal, dass es notwendig ist, vollkommen
gereinigt werden. Eine übertriebene Ablagerung von Ruß kann Störungen bei Abgasabzug und Brand im Schornsteinrohr verursachen.
Die Reinigung muss ausschließlich bei kalter Ausrüstung ausgeführt werden
.
Dieser Vorgang sollte von einem Schornsteinfeger ausgeführt werden, der gleichzeitig eine Durchsicht ausführen kann.
12.10. WARTUNG DER HYDRAULIKANLAGE
Übermäßige Verkrustungsablagerungen an den Innenwänden des Feuerraums reduziert die Leistung des thermischen Austausches
bedeutend, aus diesem Grund, müssen die Verkrustungen mit einer Stahlbürste entfernt werden
. Niemals ätzende Substanzen
verwenden, die den Gerät und den Heizkessel beschädigen könnten.
Bei ausgeschalteter Anlage müssen einmal im Jahr folgende Kontrollen durchgeführt werden:
•
Kontrolle der Funktionstüchtigkeit und der Leistungsfähigkeit des thermischen Ablassventils und des Sicherheitsventils. Sollte
sich diese nicht in einem einwandfreien Zustand befinden, den autorisierten Installateur kontaktieren.
DAS ENTFERNEN ODER
VERÄNDERUNGEN AN DIESEN SICHERHEITSVORRICHTUNGEN, SIND STRENGSTENS VERBOTEN.
•
Die Thermoisolierung der Füllrohre und des Sicherheitsrohrs überprüfen.
•
Sicherstellen, dass die Anlage gefüllt ist und unter Druck steht, den Wasserstand im Inneren des Expansionsgefäßes kontrollieren,
ebenso wie dessen Funktionstüchtigkeit, auch die Leistungsfähigkeit des Sicherheitsrohrs muss kontrolliert werden.
13. FESTSTELLUNG DER WÄRMELEISTUNG
Es gibt keine absolute Regel, welche die Berechnung der richtigen notwendigen Heizleistung gestattet. Diese Leistung hängt vom Raum
an, der zu heizen ist, aber sie wird stark von der Isolierung beeinflusst. Durchschnittlich beträgt die für ein zweckmäßig isoliertes Zimmer
notwendige Heizleistung
30 Kcal/h per m
3
(mit einer Außentemperatur von 0 °C).
Da
1 KW 860 Kcal/h entspricht
, können wir einen Wert von
38 W/m
3
annehmen.
Nehmen wir an, dass man einen Raum von 150 m
3
(10 x 6 x 2,5 m) in einer isolierten Wohnung heizen will, so sind 150 m
3
x 38 W/m
3
=
5700 W oder 5,7 kW notwendig. Als Hauptheizung reicht demzufolge einen Ofen von 8 kW aus.
Verbrennungsidentifikation
Erforderte Menge imVerhältnis zu 1 kg
von trockenem Holz
Krafstoff
Einheit
kcal/h
kW
Trockenes Holz (15 % Feuchtigkeit)
kg
3600
4.2
1,00
Nasses Holz (50 % Feuchtigkeit)
kg
1850
2.2
1,95
Briketts aus Holz
kg
4000
5.0
0,84
Briketts aus Holz
kg
4800
5.6
0,75
Normaler Anthrazit
kg
7700
8.9
0,47
Koks
kg
6780
7.9
0,53
Naturalgas
m
3
7800
9.1
0,46
Naphtha
L
8500
9.9
0,42
Elektrizität
kW/h
860
1.0
4,19
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