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DEUTSCH
Mobiles LED-Pannenleitset
8
1.2
Sicherheit
Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über alle wichtigen Sicherheitsaspekte für einen optimalen Schutz des Personals sowie
für den sicheren und störungsfreien Betrieb. Bei Nichtbeachtung der in dieser Anleitung aufgeführten Handlungsanweisungen
und Sicherheitshinweise können erhebliche Gefahren entstehen.
1.2.1
Verantwortung des Betreibers
Das Gerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des Geräts unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur
Arbeitssicherheit. Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Bedienungsanleitung müssen die für den Einsatzbereich
des Gerätes gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere gilt, dass der Betreiber:
·
sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informiert.
·
in einer Gefährdungsbeurteilung die zusätzlichen Gefahren ermittelt, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am
Einsatzort des Gerätes ergeben.
·
in Bedienungsanleitungen die notwendigen Verhaltensanforderungen für den Betrieb des Gerätes am Einsatzort umsetzt.
·
während der gesamten Einsatzzeit des Gerätes regelmäßig prüft, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem
aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
·
die Bedienungsanleitungen – sofern erforderlich – neuen Vorschriften, Standards und Einsatzbedingungen anpasst.
·
die Zuständigkeiten für die Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung des Gerätes eindeutig regelt.
·
dafür sorgt, dass alle Mitarbeiter, die am oder mit dem Gerät beschäftigt sind, die Bedienungsanleitung gelesen und ver-
standen haben. Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen im Umgang mit dem Gerät schulen
und über die möglichen Gefahren informieren.
·
dem mit den Arbeiten beauftragten Personal die vorgeschriebenen und empfohlenen Schutzausrüstungen bereitstellt.
Weiterhin ist der Betreiber verantwortlich, dass das Gerät
·
stets in technisch einwandfreiem Zustand ist.
·
gemäß angegebener Wartungsintervalle instand gehalten wird.
·
alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit überprüft werden.
1.2.2
Persönliche Schutzausrüstung
Beim Umgang mit dem Gerät insbesondere im öffentlichen Straßenverkehr ist das Tragen persönlicher Schutzausrüstung
erforderlich, um Gesundheitsgefahren zu minimieren.
·
Vor allen Arbeiten die jeweils benannte Schutzausrüstung ordnungsgemäß anlegen und während der
Arbeit tragen.
·
Zusätzlich im Arbeitsbereich angebrachte Schilder zur persönlichen Schutzausrüstung unbedingt
beachten.
Empfohlene Schutzausrüstung
Warnweste
oder Warnkleidung tragen, um für andere besser sichtbar zu sein. Warnkleidung insbesondere tragen:
·
Bei Arbeiten im Bereich von Gleisen.
·
Bei Instandhaltungs- und Sicherungsarbeiten an Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen.
·
Im Straßenbau: alle Personen, die sich im Bereich des öffentlichen Verkehrs aufhalten.
·
Beim Einweisen im Baustellenverkehr. Warnkleidung nach der Benutzung entsorgen oder fachgerecht
reinigen, um die Erkennbarkeit zu erhalten.
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