
420-0050X
DE nv
Niko
sa Industriepark West 40, BE-9100 Sint-Niklaas, Belgium — tel. +32 3 778 90 00 — fax +32 3 777 71 20 — e-mail: [email protected] — www.niko.eu
PM420-0050XR12431
Handbuch vor Montage und Inbetriebnahme vollständig durchlesen.
1. BESCHREIBUNG
Das
USB-Ladegerät
für die Unterputzdosenmontage eignet sich für das Aufladen von einem bzw. zwei
mobilen Geräten (z.B. von Mobiltelefonen, Tablet-PCs, Fotoapparaten, MP3-Playern und Navigationsgeräten).
Die Geräte müssen sich für das Aufladen über einen USB-Anschluss gemäß Europanorm IEC62694 eignen.
Bei Anschluss eines Apple iPads
muss das Gerät für ein korrektes Aufladeverhalten mindestens über iOS
5 verfügen. Ältere Versionen des Betriebssystems zeigen an, dass kein Ladebetrieb des Geräts stattfindet,
obwohl das Gerät tatsächlich aufgeladen wird.
* muss separat bestellt werden
2. INSTALLATION
2.1. Anschluss
Schließen Sie das USB-Ladegerät gemäß untenstehendem Anschlussplan an:
L
N
230 Vac
10/16A
250V
2.2. Montage
Montieren Sie das USB-Ladegerät in einer Unterputzdose einer Einbautiefe von mindestens 50 mm.
3. TECHNISCHE DATEN
Versorgungsspannung
100 – 230 Vac ± 10%, 50 – 60 Hz
Ausgangsspannung
5 Vdc ± 5%
maximale Stromaufnahme
200 mA (230 Vac)
Standby-Verbrauch
≤ 0,3 W (230 Vac)
maximaler Ausgangsstrom
1500 mA bei Ta 35°C
Umgebungstemperatur (während Betrieb)
0 – 40°C (max. 1400 mA)
Umgebungstemperatur (bei Lagerung und Transport) -20 – +70°C
Anschlussklemmen
2 (maximale Kapazität pro Schraubklemme: 2 x 2,5 mm²)
USB-Anschluss
2.0 (Typ A)
Schutzklasse
Geräteklasse II
Überspannungskategorie
III
Ladeverhalten
gemäß IEC62694
4. WARNHINWEISE FÜR DIE INSTALLATION
-Die Installation darf ausschließlich von einer Elektrofachkraft unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften
ausgeführt werden.
-Diese Gebrauchsanleitung muss dem Benutzer ausgehändigt werden. Die Gebrauchsanleitung ist den Unterlagen
der elektrischen Anlage beizufügen und muss auch eventuellen neuen Besitzern ausgehändigt werden.
Zusätzliche Exemplare erhalten Sie über die Internetseiten von Niko oder über den Kundendienst von Niko.
-Beachten und berücksichtigen Sie bei der Installation unter anderem folgende Punkte:
- die gültigen Gesetze, Normen und Richtlinien.
- den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Installation.
- die in dieser Gebrauchsanleitung aufgeführten Anweisungen, wobei diese Gebrauchsanleitung nur
allgemein gültige Bestimmungen enthält, die für jede Anlage spezifisch angewendet werden müssen.
- die allgemein anerkannten Regeln fachmännischer Arbeit.
Dieses Produkt erfüllt alle anwendbaren europäischen Richtlinien und Verordnungen. Die für dieses Produkt
zutreffende EG-Konformitätserklärung erhalten Sie gegebenenfalls unter www.niko.eu.
5. NIKO UNTERSTÜTZUNG
Bei Zweifel oder falls Sie bei einem eventuellen Defekt des Produkts noch Fragen bezüglich des Umtausches
haben, dann nehmen Sie bitte Kontakt auf mit dem Kundendienst von Niko (Belgien: +32 3 778 90 80) oder
wenden Sie sich an Ihren Großhändler. Kontaktdaten und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.niko.eu in der Rubrik “Unterstützung und Beratung”.
6. GARANTIEBEDINGUNGEN
-Der Garantiezeitraum beträgt vier Jahre ab Lieferdatum. Als Lieferdatum gilt das Rechnungsdatum zum Zeitpunkt
des Kaufs durch den Endverbraucher. Falls keine Rechnung mehr vorhanden ist, gilt das Produktionsdatum.
-Der Endverbraucher ist verpflichtet, Niko schriftlich über einen Produktmangel innerhalb von zwei Monaten nach
dessen Feststellung zu informieren.
-Im Falle eines Mangels hat der Endverbraucher nur Recht auf kostenlose Reparatur oder Ersatz des Produkts.
Eine Entscheidung darüber obliegt allein Niko.
-Niko ist nicht für Mängel oder Schäden verantwortlich, die durch fehlerhafte Installation, nicht
bestimmungsgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch, durch falsche Bedienung, Anpassen/Ändern des
Produktes, infolge von unsachgemäßer Wartung entgegen den Wartungsvorschriften oder die sich aus äußeren
Umständen, wie beispielsweise infolge Feuchtigkeit oder Überspannung, ergeben.
-Zwingende Vorschriften der nationalen Gesetzgebung bezüglich des Verkaufs von Konsumgütern und zum
Verbraucherschutz haben vor den obigen Bestimmungen Vorrang in den Ländern, in denen Niko direkt oder über
seine Neben- oder Tochtergesellschaften, Filialen, Vertriebsstellen, Agenten oder über feste Vertreter verkauft.