ANMELDUNG DER BALKONSOLARANLAGE
Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als „nicht signifikat“
eingestuft, weil sie „nicht systemrelevant“ seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle
Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung haben sie in die
entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) hineingeschrieben. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger
bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht
zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-
Solargerät nutzen.
Viele Netzbetreiber stellen die vereinfachten Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung, manche versenden
sie auf Anfrage. Einige bieten sogar eine besonders komfortable Online-Anmeldung an. Der Anmeldung müssen
Sie ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters beifügen, aus dem hervorgeht, dass das Gerät die
Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt (Konformitätserklärung).
Auch die Bundesnetzagentur fordert eine Anmeldung im Marktstammdatenregister
(https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR)
.
Tip:
Wenn Sie ein Stecker-Solargerät beim Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur anmelden, können Sie davon
ausgehen, dass auch die jeweils andere Institution von dieser Anmeldung erfährt. Es empfiehlt sich dann, beide
Anmeldungen durchzuführen und die gleichen Daten einzutragen.
Für Verbraucher:innen haben die Anmeldungen keine Vorteile, sie schaffen nur bürokratischen Aufwand.
Da auch ein Stecker-Solargerät formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, sind die Anmeldungen gefordert.
Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen.
Hinweis:
Haben Sie schon eine PV-Anlage auf dem Dach, deren Strom teilweise im Haushalt verbraucht wird, ist das Stecker-
Solargerät nur eine einfache Erweiterung der vorhandenen und bereits angemeldeten Anlage. Auch der notwen-
dige Zähler ist dann schon vorhanden. Sie müssen diese Erweiterung sowohl dem Netzbetreiber als auch beim
Marktstammdatenregister melden.
Achtung:
Diese Hinweise zur Anmeldung Ihrer Balkon Solaranlage gelten für Deutschland. Wenn Sie die Anlage in einem
anderen Land nutzen möchten, informieren Sie sich bitte über die gesetzlichen Voraussetzungen,
die in Ihrem Land gelten