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iP 33-45 Handbuch des gebrauches und der wartung Auflage
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KAPITEL 1
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1.4
Garantie
Die Garantie beginnt nach Erhalt der Stenerquittung bei Erwerb. Innerhalb dieses Zeitraumes
werden kostenfrei und nur ab unserem Werk die Teile repariert oder ersetzt, die zweifeIsfrei auf
Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, ausgenommen sind elektrische Bau und Verschleissteile.
Von der Garantie sind Versand und Arbeits kosten ausgenommen. Die Garantie verfallt in Fällen,
wo sich herausstellt, daß der Schaden zurückzuführen ist auf Transportschaden, falsche oder
unzureichende Wartung, Unerfahrenheit der Arbeiter, Reparaturen durchgeführt von nicht
autorisiertem Personal unter Nichtbeachtung der Vorschriften des Handbuches. Es wird jede
Schadensersatzforderung an den Hersteller ausgeschlossen, die auf direkte oder indirekte Folgen
begründet sind, in denen die Maschine aus folgenden Gründen inoperabel bleibt: Defekt, während
der Reparaturarbeiten oder alles was auf den Ausfall der Maschine zurückzuführen ist.
1.2 Eigenschaften der Maschine
Maschine zum ausschliesslichen Nahrungsmittelgebrauch ist entworfen und realisiert worden zum
Heissbearbeiten des Teiges, bestehend aus normalen Mehl, Sojamehl oder anderen Mischungen,
um das Formen von Scheiben zur Bereitung von Pizzen zu vereinfachen.
Jede maschine (BILD 1) besteht aus: eine Metallstruktur, bekleidet mit Platten aus InoxStahl;
zwei Stahlscheiben (die obere fest, die untere beweglich), ausgestattet mit Heizkomponenten,
Dickenregeler; Nockwellesteürung und Untersetzer im Ölbade; Antrieb mit 400 Vac
Dreiphasenmotor; nach Anfrage: Motor gespeist mit 230 Vac Dreiphasenmotor; Stromspeisung
erfolgt über Netzspannung Kabel,an dem die folgendenTeile angeschlossen sind: Motor,
Heizkomponenten, Bedienungen, Anzeige und Sicherheitsgeräte.