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5. Reinigung der Kaffeemühle
ACHTUNG:
Vor jeder Reinigung den Netzstecker
ziehen
.
• Entfernen Sie den Auffangbehälter mit Deckel
und
den Deckel des Kaffeebohnenbehälters
.
• Reinigen Sie den Auffangbehälter, dessen Deckel und
den Deckel des Kaffeebohnenbehälters in warmem
Wasser, spülen sie die Gegenstände ab und lassen Sie
diese anschließend trocknen.
• Das Gehäuse mit einem leicht angefeuchteten Tuch
abwischen und anschließend trockenreiben.
• Das Mahlwerk mit dem beigelegten Pinsel reinigen
.
• Zum Reinigen des Bohnenbehälters die restlichen
Kaffeebohnen entfernen und den Drehschalter zur
Einstellung des Mahlgrads auf die Position
1
stellen
.
Umfassen Sie mit Ihren Fingern die Rippen am oberen
Ende der abnehmbaren Mahlscheibe. Drehen Sie
dieses bis zum Anschlag im Uhrzeigersinn. Heben Sie
es nach oben aus der Mahlkammer und reinigen Sie
die Mahlscheibe mit dem beigelegten Pinsel
.
• Setzen Sie die Mahlscheibe nach der Reinigung wieder
in die Mahlkammer ein. Drehen Sie das Mahlwerk
gegen den Uhrzeigersinn bis der Drehschalter zur
Einstellung des Mahlgrads auf „
1
7“ steht
.
HINWEIS:
Tauchen Sie das Gehäuse, das Stromka-
bel, den Stecker und das Mahlwerk niemals in Wasser
oder andere Flüssigkeiten. Reinigen Sie die Kaffeemühle und
dessen abnehmbare Teile niemals in der
Spülmaschine.
6. Entsorgungshinweise
• Die mit diesem Symbol
gekennzeichneten
Ge räte unterliegen der Europäischen Richtlinie für
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
• Elektrogeräte gehören nicht in den Hausmüll. Ent-
sorgen Sie das Gerät umweltgerecht über geeignete
Sammelsysteme.
• Verpackungsmaterialien sind Rohstoffe und recyclebar.
Bitte führen Sie sie in den Rohstoff kreislauf zurück.
6.1 Verbraucherinformationen
gem. § 18 ElektroG
Informationen für private Haushalte in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufüh-
ren. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen wer-
den können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Vertreiber
mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet,
1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und
2. Auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Weiterhin können Sie Altgeräte bei öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern sowie zertifizierten
Erstbehandlungsanlagen abgeben. Vor der Entsorgung
setzen Sie die Altgeräte ggfs. auf den Werkszustand
zurück um ggfs. vorhandene personenbezogene Daten
(wie z. B. Name der Nutzerprofile bei Vollautomaten)
zu löschen.
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne auf
Rädern“ auf dem Typenschild bedeutet, dass
Elektrogeräte getrennt erfasst werden müssen.
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