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Technische Informationen
Befahrbarer Mindestradius: 1.020 mm
Mindestabstand zweier paralleler Gleise bei r
min
= 1.020 mm: 149 mm.
Bei zu geringem Abstand kann es in Kurven zu einer Kollision und damit zu Beschädigungen von aneinander vor-
beifahrenden Wagen oder Loks kommen!