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3.3 REPARATUR
Sollte die Maschine, trotz sorgfältiger Herstellungs- und Prüfverfahren, einmal aus-
fallen, ist die Reparatur ausschließlich von einer autorisierten BEHA-Kundendienst-
stelle ausführen zu lassen.
Wenn ein Ersatz der Anschlussleitung erforderlich ist, dann ist dies vom Hersteller
oder seinem Vertreter auszuführen, um Sicherheitsgefährdung zu vermeiden.
3.4 GARANTIELEISTUNG
Für Schäden/Folgeschäden wegen unsachgemäßer Behandlung, nicht bestim-
mungsgemäßer Verwendung, nicht Einhalten der Instandhaltungs- und Wartungs-
vorschriften sowie Handhabung durch nicht autorisierte Personen besteht kein
Anspruch auf Garantieleistung.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn die Maschine unzerlegt
zurückgesandt wird. Kundenseitige Modifikationen führen zu Garantieverlust.
3.5 LAGERUNG
Das Gerät muss in einem trockenen und geschlossenen Raum gelagert werden. Wurde
das Gerät bei extrem hohen Temperaturen transportiert, muss es vor dem Einschalten
akklimatisiert werden, bis es vollständig ausgetrocknet ist.
Temperaturbereich
-15°...+50°C
Max. relative Luftfeuchtigkeit
90 % bei 30°C
65 % bei 50°C
3.6 ENTSORGUNG / UMWELTVERTRÄGLICHKEIT
Die Maschine besteht aus Materialien, die einem Recyclingprozess zugeführt wer-
den können.
Maschine vor der Entsorgung unbrauchbar machen.
Maschine nicht in den Müll werfen.
Gemäß nationalen Vorschriften muss diese Maschine einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.